MPU Anmeldung verweigert

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Aldimaster
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MPU Anmeldung verweigert

Beitrag von Aldimaster » Fr 19. Aug 2011, 13:00

Halli hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich wurde im November 2010 verurteil mit einer Geldstrafe, Fahrverbot und Sozialstunden wegen eines zu schnellen Rollers. Zu diesen Zeitpunkt war ich schon 18 und hatte auch schon die Führerscheinklasse B.

Im Dezember bekam ich meinen Führerschein wieder und fuhr seitdem mit dem Auto.
Am 04.Februar 2011 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall da wir geschnitten wurden. Zu dem Zeitpunkt saßen 3 weitere Insassen in meinem Auto und ich bekam vorerst eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Kein Alkohol keine Drogen.

Überraschenderweise kam am 06.Februar (2 Tage später) aus heiterem Himmel ein Schreiben in dem es hieße ich muss zur MPU wegen der Rollersache von Novemver 2010. Etwas seltsam 4 Monate später....

Naja auf jeden Fall habe ich Diese nicht bestanden und musste den Führerschein abgeben.
6 Wochen sind vergangen und ich wollte mich neu anmelden. Dies wurde mir aber verweigert da noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung vorliegt da noch ungeklährt ist wer Schuld ist am Unfall.
Ist das rechtens??

Mfg
Aldimaster

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Fr 19. Aug 2011, 17:08

körperverletzung - ob nun fahrlässig oder nicht - ist eine straftat... die in diesem fall sogar was mit dem strassenverkehr zu tun hätte.

wenn wir davon ausgehen, dass die mpu, die wegen dem roller angeordnet wurde rechtens ist, sollte auch das abwarten, was die ermittlungen wegen dem unfall hergeben korrekt sein.

aber war die erste mpu-anordnung auch wirklich rechtens? hoffentlich beantwortet / belegt das noch jemand. wie war denn die fragestellung?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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Aldimaster
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Beitrag von Aldimaster » Fr 19. Aug 2011, 17:14

Hi,

ob die MPU rechtens war weiß ich nicht. Begründung war der zu schnelle Roller und das ich keine Verantwortung im Straßenverkehr tragen kann. Ich wurde in angeblich 28 Fällen wegen dem Roller angeklagt weil ich mehrmals gesehen wurde von Augenzeugen.
Die Fragegestellung bezug sich darauf wie ich dazu kam, was ich mir dabei dachte und wie ich es in Zukunft besser machen kann.

Mfg
Aldimaster

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 20. Aug 2011, 10:30

Aldimaster hat geschrieben:Begründung war der zu schnelle Roller und das ich keine Verantwortung im Straßenverkehr tragen kann.
Dann war die MPU rechtens.

Bevor Du eine neue FE erwerben kannst, wirst Du erneut die MPU bestehen müssen.

Nun hat die FEB Bedenken, auch der neue Unfall wäre eine Fortsetzung Deines Verhaltens. Angenommen, Du dürftest jetzt zur MPU. Später käme heraus, der jetzige Unfall wäre eine Fortsetzung des Verhaltens von zuvor. Dann müsstest Du selbst nach bestandener MPU zur nächsten, weil der letzte Unfall in der MPU nicht mit abgeklärt worden wäre. - Im Grunde genommen schützt Dich die durch Vorschriften gebundene FEB damit.

Was hast Du denn seit der negativen MPU unternommen, um die nächste mPU zu bestehen? Dort wird eine dauerhafte Verhaltensänderung erwartet, die Du als stabil nachweisen musst.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Sa 20. Aug 2011, 10:34

ganz kurze zwischenfrage - liegt mir schon seit gestern auf der zunge:

was ist der sinn der auferlegten sozialstunden?
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Aldimaster
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Beitrag von Aldimaster » Sa 20. Aug 2011, 14:20

Hi,

der Unfall hat mit dem Verhalten nichts zutun das ist es ja wir müssen nur abwarten das das endlich geklärt ist.
Zur MPU: Ich muss keine Verhaltenstherapie oder ähnliches machen es wird nichts verlangt. Ich muss nur 6 Wochen warten bis ich zur nächsten MPU darf.
Nur hab ich seit der Anmeldung nichts unternommen da ich abwarten muss bis das mit meinem Unfall geklärt ist.

MFG

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 20. Aug 2011, 20:13

Ja, Du musst abwarten, bis Du zur MPU darfst. Und ich wünsche Dir, dass sich der Unfallhergang für die Behörden aufklärt.

Eine erfolgte Verhaltenstherapie für eine positive MPU ist nur dann notwendig, wenn Du Dein damaliges Verhalten nicht erfolgreich dauerhaft abstellen konntest. Bsp., wenn das (damalige) Verhalten durch eine Persönlichkeitsstörung hervorgerufen wurde. Andere Ursache könnte bsp. eine gewisse Unreife sein. Man reift nach, kann Verantwortung tragen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Sa 20. Aug 2011, 22:59

Aldimaster hat geschrieben: ob die MPU rechtens war weiß ich nicht.
versuch' das mal bei einem pfiffigen verkehrsanwalt in deiner nähe zu klären. eine "inoffizielle" konsultation (ohne akteneinsicht und so) sollte schon für 100 steine zu machen sein.
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Beitrag von M.Thöle » Mo 22. Aug 2011, 07:02

Wenn in Tatmehrheit (hier 28 Fälle) verurteilt wurde, liegen insgesamt 28 Straftaten vor. Was hier als "wegen eines zu schnellen Rollers" beschrieben wurde heisst offiziell "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und stellt in jedem einzelnen Fall eine Straftat dar. Dass die MPU Aufforderung 4 Monate später kam, ist normal, da das Gericht nachdem das Urteil oder der Strafbefehl rechtskräftig wurde dies erst der Behörde mitteilt. - im günstigen Fall. Im Ungünstigen Fall unterbleibt die Mitteilung und die Behörde bekommt erst mit der Eintragung in Flensburg eine Mitteilung, wenn dort durch die Tatmehrheit ein Haufen Punkte angesammelt wurden.

Zur MPU Anordnung:

Die MPU Anordnung ergibt sich aus § 11 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 3 FeV. Hier heisst es:
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
...
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,

6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,

7.bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,...
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Mo 22. Aug 2011, 12:42

ok, spar dir den hunni.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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