Betriebsarzt verweiger Einstellung wegen ADS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » So 11. Sep 2011, 12:57

Der Nachweis muss geführt werden, durchaus. Doch nicht mathematisch. Da reicht mal eine Unaufmerksamkeit, etwas Hektik bei der Unfallaufnahme und ein Richter gelangt zur Überzeugung, dieses sei durch ADS mitbedingt oder ganz bedingt. Schau, ab 0,3‰ wird ja auch bereits vermutet, ein Unfall wäre alkoholbedingt.

Ein Arzt wird nicht mitteilen, Sie können bedenkenlos fahren. Er wird sich vorsichtiger ausdrücken. Aus meiner Sicht spricht gegenwärtig nichts dagegen. Und seine Sicht ist keine gutachterliche, keine einer FEB. Versuche doch mal, die Aussage schriftlich von ihm zu bekommen, man könne bedenkenlos fahren.

Er müsste sogar, wenn er umgekehrt Anzeichen für eine Fahrungeeignetheit hätte, auf seinen Patienten einwirken, ein Kfz stehen zu lassen. Aus dem Unterlassen darf jedoch nicht geschlossen werden, er hätte für jede Situation und Zeit zugestimmt.


Ich meine, sich selbst vorsichtig einzuschätzen, das Schicksal nicht unnötig herausfordern und lieber einmal auf etwas verzichten mag nicht bequem sein, nähert sich jedoch der sicheren Seite gut an.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
matchbox1
Aktiver Benutzer
Beiträge: 15
Registriert: Mi 19. Jan 2011, 19:18

Beitrag von matchbox1 » So 11. Sep 2011, 14:02

Wenn ich merken würde, dass ich nicht mehr sicher fahren kann, da unkonzentriert, würde ich das Auto stehen lassen.

Aber ADSler unter Generalverdacht zu stellen, ist schlicht nicht möglich.

Wenn einem "Normalo" ein Unfall passiert, ohne zutun von Drogen/Ablenkung, muss man sich ja zwangsläufig fragen, ob dieser nicht auch ADS hat. Da er einen Unfall herbeigeführt hat durch Unkonzentriertheit.

Nach dem Motto: "Er hat ADS und daher unkonzentriert. Er ist schuld." finde ich zu einfach. Die Frage wäre, hätte dieser Unfall vermieden werden können, wenn das Krankheitsbild nicht bestehen würde? Und nach einer Meinung, wird das ziemlich schwer sein. Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils, oder gilt dies nicht mehr?

Und unter dem Aspekt, das man Reaktionstest, Konzentrationstest vor Erteilung der Fahrerlaubnis bestehen muss und dann sagt, sie können sich nicht konzentrieren. Paradox.

Benutzeravatar
mal langsam
Aktiver Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50

Beitrag von mal langsam » So 11. Sep 2011, 15:15

nicht weniger paradox ist es, die "verantwortung" auf die feb zu verlagern.
wenn "aus der sicht" des arztes gegenwärtig nichts gegen eine teilnahme am (personenbefördernden) strassenverkehrs spricht, besteht auch gar kein grund, auf weisung der führerscheinstelle die richtigkeit dieser "einschätzung" vom einem privatwirtschaftlichen unternehmen gutachterlich überprüfen zu lassen.

als psychiater hat der mann ein staatsexamen hinter sich.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » So 11. Sep 2011, 23:37

@matchbox1, Deine Einstellung finde ich gut. Wenn Du Dich nicht konzentrieren kannst, bleibt das Auto stehen.

Leider sind nicht alle so vernünftig. Ich kenne jemanden mit ADS, die sagt, ich muss schnell fahren, damit ich mich dann besser konzentrieren muss.

Generalveracht? Nun, die FEB dient der Gefahrenabwehr. Ohne Messung kann sie nicht bestehende Gefahren nicht einschätzen.


Natürlich würde in einem Strafverfahren gefragt werden, war der Unfall zu vermeiden. Wäre er zwangsläufig passiert? In einem zivilen Schadenersatzverfahren würde sogar noch genauer unterschieden werden, nämlich nach Anteilen.

So mancher Anwalt der Gegenseite schießt ins Blaue. Auch mal ein StA. Und es gibt da durchaus Treffer. Und dann ist da noch Kommissar Zufall.

Unser Normgeber geht davon au, dass seien Bürger die Normen lesen und sich daher vor einer Fahrt Gedanken machen und sich ggf. untersuchen lassen. Vielen Bürger ist der Wust an Normen zu groß. Und wenn sie etwas erkennen, dann fragen sie sich, muss ich mir das antun? Wo kein Kläger ist kein Richter.

Mir reicht es, wenn ich auf die Verantwortung und die Normlage aufmerksam mache. Umgehen mit ihr muss jeder selbst. Jedenfalls sehe ich, @matchbox1, Du machst Dir deutlich Gedanken und Dein Problemumgang scheint mir angemessen zu sein.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste