Welches Datum ist ausschschlagebend

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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hendrik
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Welches Datum ist ausschschlagebend

Beitrag von hendrik » Di 27. Sep 2011, 19:54

Ich gehe davon aus, im Oktober meine D(E) Lizenz zu erhalten. Welche Frist greift hier:
Termin der ärtzlichen Untersuchung (7/2011,
Termin der IHK-Prüfung (8/2011),
Termin der praktischen Prüfung 10/2011,
Termin der Aushändigung der FE (verm. 10/2011)?

Danke
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jensl669
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Beitrag von jensl669 » Di 27. Sep 2011, 21:48

Frist in Bezug worauf? Meinst du die Gültigkeit? Da gilt §23 Abs. 1 FeV
… Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

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hendrik
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Beitrag von hendrik » Di 27. Sep 2011, 22:08

Hi jensel 669,

merci, aber das bringt mich so echt nicht weiter :confused:

Ist damit das Datum gemeint, an dem ich die Erweiterung der FE-Klasse bei der (Gemeinde, Landkreis) gestellt habe ?
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mi 28. Sep 2011, 06:14

Der Führerschein kann erst bestellt werden, nachdem alle Unterlagen (ärztliche Gutachten etc.) der Führerscheinstelle vorliegen. Sobald dies der Fall ist wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.

Er soll ja fertig sein, wenn die Prüfung bestanden wird, damit er gleich ausgehändigt werden kann.

Der Tag der Bestellung ist eben auch der Tag an dem die Frist beginnt. Du könntest das Datum bei deiner Führerscheinstelle erfragen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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hendrik
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Beitrag von hendrik » Mi 28. Sep 2011, 08:38

@M. Thöle,

das liegt bei mir m. E. etwas anders. Lt. FEB erhalte ich erstmal einen "vorläufigen" FS, wenn ich mit der Urkunde der IHK-Prüfung dort auflaufe (Aussage der SB´in) dann wird in den entgültigen FS die Kennziffer 95 (für D(E) und den bestehenden CE) eingetragen, soll sagen, mein FS wird erst dann gedruckt, wenn ich die Prüfungsbestätigung und die IHK-Urkunde abgebe.

Wie sieht es unter diesem Aspekt mit dem Datum aus ?

Danke
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Beitrag von M.Thöle » Mi 28. Sep 2011, 11:56

Dann hast du Glück, weil du etwas Zeit gewonnen hast. :)
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hendrik
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Beitrag von hendrik » Mi 28. Sep 2011, 15:28

M.Thöle hat geschrieben:Dann hast du Glück, weil du etwas Zeit gewonnen hast. :)
@M. Thöle,

ja ob nun Glück oder nicht, ich weiß nun immer noch nicht, welches dann das Datum sein wird.:confused:
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 29. Sep 2011, 06:17

Wahrscheinlich das Datum an dem dir deine vorläufige Bescheinigung durch die Führerscheinstelle ausgestellt und ausgehändigt wird. An diesem Tag wird dann ja auch dein Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
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Beitrag von Sabine Lauer » Do 29. Sep 2011, 07:03

genau! Ab dem Aushändigungsdatum (gleich Erteilungsdatum) werden die 5 Jahre für die Fahrerlaubnis und die 95 hochgerechnet.

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Do 29. Sep 2011, 10:23

sorry, dass ich auch hier wieder belästige aber ich hab' eine ganz kurze zwischenfrage:
Ab dem Aushändigungsdatum (gleich Erteilungsdatum) werden die 5 Jahre für die Fahrerlaubnis und die 95 hochgerechnet.
ich nehme an, mit "erteilungsdatum" wird das besitzstandsdatum auf der rückseite des fs gemeint sein. falls nicht - bitte richtigstellen. falls doch: in 5 jahren wird ein neuer führerschein für weitere 5 jahre ausgestellt werden. an welchem punkt in diesem neuen führerschein macht man den anfang der neuen fünfjahresfrist fest?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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