Welches Datum ist ausschschlagebend
- mal langsam
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dafür aber herr Tiwense.
naja, egal.
im moment überwiegt sowieso das emotionale und ich bin von Frau Lauer schwer beeindruckt.
und nach erläuterungen dazu gefragt.TiWense hat geschrieben:Ist es gar nicht, Du hast doch alle Info's bekommen:
meine frage war aber: wo wird das datum AB dem man 5 jahre zählt im NEUEN fs eingetragen?Also ist das in Spalte 11 genannte Datum das Datum, an das die neue 5-Jahresfrist bei einer Verlängerung angehängt wird.
naja, egal.
im moment überwiegt sowieso das emotionale und ich bin von Frau Lauer schwer beeindruckt.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
- M.Thöle
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Dieses Datum ist nirgendwo im Führerschein eingetragen.mal langsam hat geschrieben:meine frage war aber: wo wird das datum AB dem man 5 jahre zählt im NEUEN fs eingetragen?
Im Führerschein ist das Datum der Erteilung einer Fahrerlaubnis eingetragen (Spalte 10) und das Datum deren Ablauf (Spalte 11).
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ich denke, ein weiterer hinweis auf den umstand, dass zu keiner zeit nach dem konkret benannten ablaufdatum gefragt wurde, nicht den gewünschten effekt erzielt.
danke für eure "antworten" - vielleicht wird Hendrik den mir unklaren teil in weiteren 5 jahren erläutern können.
och, ich wollte damit nicht sagen, dass ich für niemand anders mehr als Frau Lauer augen habe.Ich stimme Frau Lauer auch zu, war leider nur zu langsam.
danke für eure "antworten" - vielleicht wird Hendrik den mir unklaren teil in weiteren 5 jahren erläutern können.
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dass das datum in spalte 11 ein datum, was 5 jahre später als das im punkt 4a ausgewiesene datum ist, ist wahrscheinlich dem puren zufall zuzuschreiben.M.Thöle hat geschrieben:Dieses Datum ist nirgendwo im Führerschein eingetragen.meine frage war aber: wo wird das datum AB dem man 5 jahre zählt im NEUEN fs eingetragen?
Im Führerschein ist das Datum der Erteilung einer Fahrerlaubnis eingetragen (Spalte 10) und das Datum deren Ablauf (Spalte 11).
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Richtig. Wie dir TiWense auch nochmal bestätigt hat, ist das 4a Datum das Druckdatum des Führerscheins bei der Bundesdruckerei. Es hat keinerlei Auswirkungen auf die Erteilungsdaten oder Befristungen der Fahrerlaubnisklassen.
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...machen uns die welt
widde-widde-wie sie uns gefällt.
danke - keine weiteren fragen. die geschworenen mögen sich selbst ihr urteil bilden und sollen sich von mir dabei nicht beeinflussen lassen.
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das wollt' ich hören.M.Thöle hat geschrieben:Richtig.
womit TiWense bestätigt hat, dass die bundesdruckerei gegen die eu-vorschrift verstösst, dieses feld für das ausstellungsdatum freizuhalten (bzw. das ausstellungsdatum dort einzutragen).Wie dir TiWense auch nochmal bestätigt hat, ist das 4a Datum das Druckdatum des Führerscheins bei der Bundesdruckerei.
danke - keine weiteren fragen. die geschworenen mögen sich selbst ihr urteil bilden und sollen sich von mir dabei nicht beeinflussen lassen.
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- M.Thöle
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Der Führerschein als Dokument wird bei der Bundesdruckerei ausgestellt also hat sie auch das Ausstellungsdatum einzutragen. Aber das Thema mit dem 4a Datum hatten wir schon in unzähligen Threads und da du das 4a Datum immer mit dem Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis verwechselst, werden wir da eh nie einen Konsens finden.
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mit dem vgh münchen und 26 eu-staaten im rücken, bin ich allerdings nciht der einzige auf dieser welt, der das datum in punkt 4a mit dem erteilungsdatum verwechselt.
den konsens werden wir aus dem grund nicht finden, dass du dich weigerst, dich damit abzufinden, dass die nationale "vorschrift" (bzw. handhabungs- oder verfahrensweise (aber auch das nur bei der ersterteilung)) von der (im übrigen verbindlichen) vorgabe der eu abweicht.
den konsens werden wir aus dem grund nicht finden, dass du dich weigerst, dich damit abzufinden, dass die nationale "vorschrift" (bzw. handhabungs- oder verfahrensweise (aber auch das nur bei der ersterteilung)) von der (im übrigen verbindlichen) vorgabe der eu abweicht.
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