Klasse 3 wiedererlangen

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Mike305
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Klasse 3 wiedererlangen

Beitrag von Mike305 » Do 24. Nov 2011, 17:39

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen!!
Ich habe im Dezember ´94 meinen FS wegen 1,8 promille abgegeben.
Ende ´99 habe ich meinen FS neugemacht aber leider nur klasse B.
Von einem Bekannten habe ich gehört, dass ich einen Antrag stellen könnte meinen "Alten" Klasse 3 wieder zu beantragen.
Wer kann mir dabei helfen? Gibt es da eine Möglichkeit?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 24. Nov 2011, 17:49

Grundsätzlich können alle einmal erlangten Besitzstände neu erteilt werden.

Da die alte Klasse 3 auch die 7,5 t beinhaltet haben, die heute als LKW-Klasse gewertet werden, ist bei deren Beantragung heute der Nachweis eines "Erste Hilfe" Kurses sowie ein augenärztliches und hausärztliches Gutachten erforderlich.

Welche genauen Vorraussetzungen in deinem Fall zu erfüllen sind und welche sonstigen Unterlagen benötigt werden, erfragst du am besten bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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wikinger
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Beitrag von wikinger » Sa 21. Jan 2012, 20:17

@M. Thöhle

Ich habe mal eine Frage. Wie Du weißt habe ich einen holländischen FS. Ich habe eine Eintragung im VZR aus 2000, rechtskräftig seit 2002 mit 1,25 Promille, Trunkenheitsfahrt ohne Unfall, sonst nichts. Ich bin seit April 2002 völlig abstinent, keine Straftaten und null Punkte. Weil ich in absehbarer Zeit wieder in Deutschland arbeiten werde, möchte ich in Bezug auf meinen Führerschein Klarheit haben und gegebenenfalls wieder einen deutschen FS beantragen. Ich arbeite seit 2004 für eine deutsche Firma in Niedersachsen überwiegend in Holland und würde meinen Wohnsitz auch nach Niedersachsen verlegen. Wie beurteilst Du meine rechtliche Lage ?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 24. Jan 2012, 07:27

Komme leider erst jetzt dazu, dir zu antworten:

Sollte die von dir erwähnte Eintragung wirklich allein sein, könnte man m.E. deinen NL-Führerschein umschreiben, oder falls deine D-Fahrerlaubnis umfangreicher war, eine Neuerteilung durchführen. Genaueres kann man dir leider erst mitteilen, wenn man wirklich einen Blick in die Register (BZR, VZR) geworfen hat. Ich gehe davon aus, dass es dir bei deiner Frage um die MPU ging.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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wikinger
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Beitrag von wikinger » Di 24. Jan 2012, 21:55

Vielen Dank für die Antwort ! Ich werde wohl im Sommer meinen Wohnsitz verlegen und in diesem Jahr den FS umschreiben lassen.

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