Neuerteilung Alte Klasse3

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Frank76
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Neuerteilung Alte Klasse3

Beitrag von Frank76 » So 12. Feb 2012, 16:57

Hallo werte Forengemeinde,

nach einigem lesen hin und her habe ich schon viel verinnerlicht aber dennoch nicht ganz das richtige gefunden.

Im Juni 1997 wurde mir der Schein entzogen (Verzicht) wegen Alkohol am Steuer und zu vieler Punkte.
Nun steht auf dem Schreiben, welches ich in Flensburg angefordert habe, ein Vermerk "Speerfrist 2012". Naja sind ja 15 Jahre 5+10 oder?

Nun möchte ich im März die Neuerteilung beantragen ohne eine erneute MPU Aufforderung zu riskieren da ich auch heute noch nicht die fin. Mittel dazu hab. (Frauen sind teuer ;)).

Jetzt habe ich mir in meinem Jugendlichem Leichtsinn 2001 eine Verurteilung wegen dem Anbau und Konsum vom Rauschmitteln eingehandelt (ohne Bezug auf den Straßenverkehr).

Werden die 15 Jahre jetzt von 2001 gerechnet oder kann ich den Schein beantragen ohne das mir das jetzt noch das Genick bricht?
Ich hab mal gelesen das im Strafrecht eine Andere Verwertungsfrist eintritt. Gesamt 11 Jahre.

Danke für Eure Antworten

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TiWense
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Beitrag von TiWense » Mo 13. Feb 2012, 07:30

Guten Morgen,

hier hilft nur eine Nachfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle mit Vorlage der Auskunft aus Flensburg.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mo 13. Feb 2012, 07:31

Ohne Bezug zum Straßenverkehr wird die Sache aus 2001 nicht in Flensburg auftauchen, sondern wenn höchstens im Führungszeugnis. Ob diese Sache dort noch eingetragen ist und im Falle einer Übersendung eines Führungszeugnisses an die Führerscheinstelle auch mitgeteilt wird, kann ich dir leider nicht sagen.

Eins ist aber sicher, solltest du im Juni 1997 auf die FE verzichtet haben, würde ich auch frühestens im Juli 2012 den Antrag stellen, weil dann erst die 15 Jahre um sind.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Frank76
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Beitrag von Frank76 » Mo 13. Feb 2012, 19:14

Hallo,

danke für die Antworten.

Vor 2 Jahren hab ich mal bei der Führerscheinstelle angefragt (keinen Antrag gestellt), da hätte ich nach Auskunft des Sachbearbeiters eine MPU mit Doppelfragestellung machen sollen.
Mit kurzem Blick in die Akten "Verkehrsrecht und Drogen" sagte er und fügte bei "näheres erst bei Antragsstellung und bringen Sie bitte Passbild, Sehtest und einen Nachweis zur Teilnahme am Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit es sei denn Sie möchten den Schein so haben wie er damals war, dann werden Ärzliche Ateste vom Hausarzt und Augenarzt sowie ein DRK Kurs fällig".

Naja da hab ich mich entschloßen zu warten, weil die Fin. Mittel nich da sind.

Ist es nicht richtig das ich frühstens 3 Monate vor Ablauf der Speerfrist den Antrag stellen kann?

Danke

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 14. Feb 2012, 01:49

Das ist als frühester Antragszeitpunkt so üblich. Festgefügt in einer Norm ist das nicht.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von M.Thöle » Di 14. Feb 2012, 07:25

Frank76 hat geschrieben:
Ist es nicht richtig das ich frühstens 3 Monate vor Ablauf der Speerfrist den Antrag stellen kann?
Richtig. 3 Monate vor Ablauf einer gerichtlich festgesetzten Sperrfrist. Diese dürfte (wenn sie überhaupt bestanden hat, da ja anscheinend ein Verzicht vorlag) bereits sehr lange abgelaufen sein.

Die Tilgungsfrist in Flensburg ist keine Sperrfrist. Es kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Wenn man sich aus persönlichen Gründen dazu entschließt diese Tilgungsfrist abzuwarten, muss man schon warten bis diese komplett abgelaufen ist und kann erst danach einen Antrag stellen. Jeder Antrag, der vor Ablauf der Tilgungsfrist gestellt wird, wird immer die gesetzlich festgelegten Forderungen (hier MPU) nach sich ziehen.
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Beitrag von Frank76 » Di 14. Feb 2012, 09:30

Hallo,

VZR hab ich angefordert beim KBA und da steht drin "Unter den folgenden Angaben zur Person ..... ist im VZR eine Entscheidung erfasst. Die Entscheidung ist unverbindlich mit 0 Punkten zu bewerten. Einzelwertungen entnehmen sie bitte den Anlagen."In den Anlage steht nichts ausser:"Mit Erklärung vom ..... hat der Betroffene während des Einziehungsverfahrens auf die Fahrerlabniss Kl. 3,4,5 verzichtet."
Oben Rechts ein Handschriftlicher Eintrag (Fristende 2012)

Ist das nicht die Speerfrist sondern die Tilgungsfrist?

Dann werd ich wohl bis Ende Juni warten müssen. :(

Danke

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TiWense
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Beitrag von TiWense » Di 14. Feb 2012, 09:40

Es handelt sich hierbei um das Ende der Tilgungsfrist, d. h. hiernach wird die Eintragung gelöscht, sofern zu diesem Zeitpunkt keine hemmenden Eintragungen vorhanden sind. Ein Sperrfristende würde relativ mittig im Auszug stehen, und zwar gedruckt und nicht handschriftlich.

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Beitrag von Frank76 » Di 14. Feb 2012, 11:42

Ok dann hab ich ja noch Zeit und kann diese Intensiv nutzen zum neuerlichen Lernen von Fahrschulbögen (bin ja schon ne weile raus) und herbeischafen der dann Verlangten Unterlagen.

Wird eine Prüfung verlangt bei Neuerteilung oder reicht es wenn man ein Paar Fahrstunden zur Auffrischung nimmt?

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Beitrag von TiWense » Di 14. Feb 2012, 13:07

Theoretische + praktische Prüfung über eine Fahrschule beim TÜV

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