Verwertungsverbot Führerscheinakte

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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wikinger
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Verwertungsverbot Führerscheinakte

Beitrag von wikinger » Fr 17. Feb 2012, 08:49

Ab wann tritt ein Verwertungsverbot alter Unterlagen, Gutachten, Führungszeugnis u.a in Kraft ? Dürfen die in Flensburg beim VZR getilgte alte Verstöße noch verwertet werden ?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mo 20. Feb 2012, 07:41

Das Verwertungsverbot richtet sich nach den Tilgungsfristen der Register. Getilgte Eintragungen dürfen nicht mehr verwertet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass neue Eintragungen den Ablauf von Tilgungsfristen hemmen können.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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