5 monate vorm 25. Geburtstag klasse A1 oder A

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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casper
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5 monate vorm 25. Geburtstag klasse A1 oder A

Beitrag von casper » Sa 12. Apr 2003, 18:06

Hallo,
ich werde in 7 Monaten 25 Jahre alt und will meinen Mtorradführerschein Klasse A (offene) machen.
Frage: Wenn ich mit 24 die Klasse A1 mache, bekomme ich dann 5 monate später, mit 25, automatisch die Klasse A offen, oder muß ich 2 Jahre warten bis das passiert?
Weiß da einer bescheid? :?:

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 12. Apr 2003, 23:41

Die Erweiterung einer mit 24 Jahren erworbenen Klasse A (beschränkt) - welche hier offensichtlich gemeint ist (die Klasse A1 gilt lediglich für 125 ccm-Leichtkrafträder und kann nicht prüfungsfrei erweitert werden) ist nur möglich,

a) kraft Gesetzes: nach zweijährigem Besitz der Klasse A (beschränkt)
b) nach Ablegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf einem Kraftrad der Klasse A (unbeschr.) nach Vollendung des 25. Lebensjahres.

Es ist daher zu überlegen, ob man Ausbildung und die Prüfungen für die Klasse A (unbeschr.) vor dem 25. Lebensjahr (theoret. Prüfung 3 Monate vorher und prakt. Prüfung 1 Monat vorher möglich) macht, um den Führerschein dann am 25. Geburtstag ausgehändigt zu bekommen.

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casper
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Beitrag von casper » Mo 14. Apr 2003, 10:51

Da ergibt sich dann das nächste Problem.
Ich habe meinen Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis vor ca. 11 Monaten gemacht, und würde die theor. Prüfung in den nächsten Tagen machen. Wenn man aber die theor. Pr. für die Klasse A (unbeschr.) erst 3 Monate vor dem voll. 25. Lebensjahr machen kann, heißt das, daß ich den Antrag neu stellen muß? Der läuft ja nun in einem Monat ab. Oder gibt es da keine unterscheidun der theor. Pr. zwischen A(beschr.) und A (unbeschr.)?

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Beitrag von MorkvomOrk » Di 15. Apr 2003, 21:22

Der läuft ja nun in einem Monat ab.
Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage! Sprich einfach mit deiner Führerscheinstelle und mache darauf aufmerksam, daß du nunmehr doch direkt die Klasse A unbeschränkt erwerben möchtest. Es sollte dann kein Problem darstellen, den Führerscheinantrag auch weiterhin anzuerkennen.

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