Frage an alle!

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Rainer aus MV
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Registriert: Di 1. Jul 2003, 16:31

Frage an alle!

Beitrag von Rainer aus MV » Di 1. Jul 2003, 17:08

Hallo,

An einem Freitag im Januar war ich, wie etwas alle 10 Tage, nachmittags in der nächsten Kleinstadt, um Selbstdrehtabak und Zigare-
ttenpapier zu kaufen, da es einen entsprechenden Laden hier nicht gibt. Ausserdem holte ich mir in einem Supermarkt 4 Flachen Bier.
So gegen 20. Uhr war ich wieder Zuhause , aß Abendbrot und trank dazu Bier. Daraufhin wurde ich sehr müde und schlief auf dem Sofa ca. 3 Stunden, was dazu führte, daß ich danach hellwach war.
Etwa um 1.00 nachts weckte ich meine Frau, die im Bett lag und sagte ihr, da ich nicht wieder einschlafen könne, würde ich noch etwas mit dem Auto herumfahren. Die Straßenverhältnisse seien laut Wetterbericht gut.
Plötzlich kam eine kleine Kurve. Sie war total vereist. Dies wurde auch später von der Polizei und dem mich heimbringenden Taxifahrer bestätigt. Obwohl ich nicht schneller als 60 - 70 km/h fuhr, verlor ich total die Kontrolle über das Auto, raste von der Straße, flog über einen Graben., durchbrach einen Zaun und überschlug mich mit dem Fahrzeug total. Der Wagen fiel wieder auf die Räder. Wie durch ein Wunder und wohl weil ich angeschnallt war und mich krampfhaft am Lenkrad festgehalten hatte, blieb ich unverletzt
Durch das Herumfliegen war ich völlig konfus und irritiert. Statt möglichst schnell auszusteigen und Hilfe zu holen, stellte ich fest, obwohl das Auto einen Totalschaden am Chassis hat, lief der Motor noch.. Ich legt einfach einen Gang ein und fuhr weiter die Wiese entlang, bis ich an einer völlig aufgeweichten Stelle, mitten im Morast feststeckte.
Immer noch wie benommen, versuchte ich hartnäckig, ich kann das nur auf den Schock zurückführen, den kaputten Wagen wieder freizubekommen. Dabei verlor ich im lehmigen Matsch einen Schuh, fand ihn auch nicht wieder, mein Fuß wurde völlig naß und unterkühlt.
Als ich mir in meinem fertigen Zustand eine Zigarette drehen wollte, entdeckte ich in der Tüte vom Nachmittag die 4 Flaschen Bier. Da mich die Anstrengungen und die Situation völlig fertig gemacht hatten, trank ich im Laufe der folgenden Zeit alle Flaschen leer, irrte aber zwischendurch weiter mit dem nassen Fuß in dem Matsch umher.
Irgendwann sah mich ein Kleinlaster, der mir die Nutzlosigkeit der Bemühungen klar machte . Er verständigte die Polizei. Diese kam, zeigte aber an dem Unfall kaum Interesse. Auch war für sie klar, Ursache war die Glätte und nicht etwa unsichere oder alkoholisierte Fahrweise. Ich war inzwischen von den Haaren bis zu den Füßen mit Matsch eingeschmiert.
Auf die Frage, ob ich vor Fahrtantritt Alkohol getrunken habe, antwortete ich , Bier zum Abendbrot. In meinem total verwirrten Zustand machte ich mir über die 4 Flaschen Bier nach dem Unfall gar keine Gedanken. Zumal die Beamten sich nicht einmal mein Auto ansahen. Dort hätten sie die leeren Flaschen sehen können. Der Hergang des Unfalles mit seinem gesamten Ausmaß des Totalschadens wurde überhaupt nicht rekonstruiert!
Also brachte man mich zur Blutabnahme in das Krankenhaus . Der Führerschein wurde einbehalten. Es wurde mir dort verwehrt, mir wenigstens die verschmierten Hände zu waschen, auch interessierte sich niemand für meinen völlig unterkühlten Fuß. Genauso fragte mich niemand, wann und wo ich den Alkohol getrunken habe!
Hätte ich wirklich vorher Alkohol getrunken, läge es ja wohl nahe, daß ich den Unfallort so schnell wie möglich verlassen hätte, statt zu warten, bis die Polizei kommt.
Am Montag ging ich zum Rechtsanwalt, der sofort einen Beweisantrag zum Unfallgeschehen stellte um die Ursache zu klären, Spuren zu sichten und die Bierflaschen sicherzustellen.. Diesem wurde nicht entsprochen. Antrag auf Rückgabe des FS und Beschwerde beim Landgericht wurden abgelehnt. Auch suchte ich einen Arzt auf, der meine Fußverletzungen diagnostizierte.
Ein Gutachten der Rechtsmedizin ergibt 1.27% für den Nachtrunk und 0.3% zum Unfallzeitpunkt, wenn man die Zeit bis zur Blutabnahme berücksichtigt. Da das Trinken am Unfallort nicht zu widerlegen sein wird, mein Nichtflüchten spricht ja auch nicht gerade für „bersoffenes Autofahren“, befürchte ich, man wird mir relative Fahruntüchtigkeit mit Unfall anlasten, um nicht zu einem Freispruch zu kommen. Mein Auto war ein Subaro Minibus und ist wohl wegen seiner eigenwilligen Bauform umgekippt und nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit, wie das LG behauptet. Was kann ich noch tun und was erwartet mich? Mein Rechtsanwalt ist nicht gerade ein Experte! Termin ist erst im September.
Ergänzung: Ich habe Null Punkte und bin noch nie aufgefallen!

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rb23
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Registriert: Di 13. Jan 2004, 17:57

Beitrag von rb23 » Di 13. Jan 2004, 18:16

" Mein Rechtsanwalt ist nicht gerade ein Experte! "
Aber HAllo: Ändere diesen Zustand!!!!!!!!!!! Ohne vernünftigen Anwalt bist du erschossen.......

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