Augenärztliche Zweituntersuchung

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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B694227
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Registriert: Sa 23. Aug 2003, 17:27

Augenärztliche Zweituntersuchung

Beitrag von B694227 » Sa 23. Aug 2003, 18:16

Mich würde mal Eure Meinung über folgenden Fall interessieren.
Voraus ging ein Entzug der FE nach Verkehrsunfallflucht (Parkplatzunfall) im Jahr 1999. Die FE der Klasse 3 von 1979 wurde entzogen. Sperrfrist 9 Monate. Auf Antrag wurde 02/2000 eine neue FE der Klasse BE, C1E, ML erteilt. 3 1/2 Jahre später schickt die FS-Stelle ein Schreiben mit der Bitte ein neues Gutachten gem. Anlage 6 FeV (Sehtest sozusagen) zu erbringen. Grund dafür sei, daß es Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Arzt, der das erste Gutachten für die Neuerteilung der FE im Jahr 2000 erstellte, offenbar nicht über die erforderlichen Geräte der Gesichtsfelduntersuchung verfügte. In dem Schreiben wird die Vorlage eines neuen Gutachtens gefordert, ansonsten wird ein erneuter Entzug der Fahrerlaubnis in die Wege geleitet.
Anschließend folgt noch eine Auflistung von Ärtzen bei denen das neue Gutachten nicht erstellt werden darf.

Ich gehe Mal davon aus, daß es offenbar im Jahr 2000 ein paar schwarze Schafe bei der Ärtzeschaft gab, die Gutachten erstellten, ohne eine vollständige Untersuchung durchgeführt zu haben-oder es nicht besser wußten.
Nach meinem Rechtsempfinden kann es jedoch nicht sein, daß man jemanden mit Entzug der FE droht, weil man vor 3 1/2 jahren ein falsches Gutachten anerkannt hat.
Der Verwaltungsakt-wie es so schön heißt-der Erteilung der FE, ist doch abgeschlossen und wird irgendwann doch unanfechtbar. Auch von Seiten der FS-Stelle. Oder irre ich mich da?
Seltsamerweise ist dem Schreiben ein Gutschein für die erneute ärztliche Untersuchung über 50€ beigefügt.
Alleine der Gutschein macht mich schon stutzig.

Weiter interessiert mich noch, weshalb in der neuen FE nicht die Klasse A1 bis 125 cm³ eingetragen wurde. Kann man diese später noch (nach-)beantragen? Auch die Klasse CE (79) durfte man doch früher mit der alten Klasse 3 fahren. Kann man die später auch noch eingetragen haben?

Ich warte spannend auf Antworten.

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