Anordnung MPU - Gegenmaßnahme?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Fong
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Anordnung MPU - Gegenmaßnahme?

Beitrag von Fong » Di 1. Jun 2004, 15:10

Hallo,

um es kurz zu machen:

Die Führerscheinstelle hat eine MPU angeordnet. Als Begründung
werden die für mich negativen Passagen aus einem früheren Gutachten auszugsweise zitiert.
In diesem Gutachten werden Auflagen zur Beibringung eines Attestes
vorgeschlagen, die ich erfüllt habe. Wenn man diese zusammen mit
dem Gutachten liest, sollte man meinen daß eventuelle Zweifel an
meiner Fahreignung ausgeräumt seien.

Aber weit gefehlt: Die Führerscheinstelle stellt sich auf den Standpunkt,
sie _müsse_ eine MPU anordnen und weigert sich, die Atteste auch nur
anzuschauen.

Tatsächlich ist der herangezogene Paragraph eine "Kann-Bestimmung",
die auch mildere Mittel zur Erreichung des gleichen Zwecks vorsieht.

Ich habe bei dem Vorgesetzten nun eine Sachaufsichtsbeschwerde
eingelegt, die ich mit Ermessensfehlern und Verstoß gegen den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Verwaltung begründe.

Zum Hintergrund: die ganze Sache hat mit einer Aktennotiz eines
Polizeibediensteten angefagen, der mich darin als "nicht ganz dicht"
darstellt, als ich eine Anzeige gegen Unbekannt bei ihm erstattet
habe.

das ganze Trauerspiel (etwas wirr) ist hier nachzulesen.

Meine Fragen:

- hat diese Sachaufsichtsbeschwerde erfahrungsgemäß Aussicht auf
Bearbeitung?
- wie kann man sich sonst noch gegen Verwaltungshandeln wenden?
- gehört das zur behördlichen Logik, sich einerseits auf Teile eines
Gutachtens zu berufen, die gerade genehm sind, den Rest dieses
Gutachtens aber dann zu ignorieren?
- gibt es datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Abschreiben der
negativen Aspekte einer vorausgegangenen Begutachtung? Wenn dies
nicht passiert wäre, würde ich der Übermittlung des vorangegangenen
Gutachtens nicht zustimmen, um eine unabhängige Begutachtung zu
ermöglichen.

Achja - mein Ziel: Da ich mittlerweile zu 5 Ärzten getingelt bin und
mehrmals ein "Seelenstriptease" hinlegen mußte habe ich absolut
keine Lust, durch noch ein und noch ein Gutachten meine relative
"Normalität" nachzuweisen.

Ideen?

Fong

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Mi 2. Jun 2004, 07:03

Deine Angaben sind leider zu dürftig, um Dir ne richtige Auskunft zu geben. Wann war denn die MPU und wg. was und wie war das ERgebnis??

Grundsätzlich ist es so, dass bei Vorlage eines neg. Gutachtens (MPU) zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ein aktuelles positives Gutachten vorgelegt werden muss.
Könnte mir z.B. vorstellen, dass Deine MPU negativ war und darin nur genannt war, Du sollst so und so lang zum Arzt gehen, quasi überhaupt um die Grundvoraussetzung zu schaffen, dass die nächste MPU positiv wird!!

Pumping Iron

Beitrag von Pumping Iron » Mi 2. Jun 2004, 07:40

Aber weit gefehlt: Die Führerscheinstelle stellt sich auf den Standpunkt,
sie _müsse_ eine MPU anordnen und weigert sich, die Atteste auch nur
anzuschauen.
Die Atteste sind für die Begutachter von Bedeutung. Sie haben Dir die Beibringung der Atteste empfohlen. Allein die Beibringung der geforderten Unterlagen bzw. Nachweise oder Atteste bei einem negativen Gutachten ist für (Wieder-)Herstellung der Kraftfahreignung nicht ausreichend. Sachbearbeiter/-innen bei der Fahrerlaubnisbehörde sind keine Gutachter und keine Ärzte und können daher auch keine Beurteilung der Nachweise, die von den Gutachter empfohlen wurden, vornehmen.

Tatsächlich ist der herangezogene Paragraph eine "Kann-Bestimmung",
die auch mildere Mittel zur Erreichung des gleichen Zwecks vorsieht.
Welcher ist es denn?
- gehört das zur behördlichen Logik, sich einerseits auf Teile eines
Gutachtens zu berufen, die gerade genehm sind, den Rest dieses
Gutachtens aber dann zu ignorieren?
Empfehlungen bei negativen Gutachten richten sich von den Gutachtern an Dich persönlich. Eine Art Hilfestellung, was Du benötigst, um eine nächste MPU erfolgreicher absolvieren zu können. Die Fragestellung der Behörde wurde bereits davor im Gutachten beantwortet. Die Antwort und der Weg, wie der Gutachter zu dieser Antwort kommt, sind für die Fahrerlaubnisbehörde entscheidend und nicht der Weg, der Dir vom Gutachter empfohlen wird, um eine positive Begutachtung zu erreichen. Diese Empfehlung sind schließlich nur eine von vielen Voraussetzungen, die nach Ansicht der Gutachter erfüllt werden müssen. Ob alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur der Gutachter beurteilen. Deswegen IST bei einer neagtiven MPU, auch wenn die Empfehlungen befolgt und Atteste nachgewiesen werden können, eine neue MPU anzuordnen.

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Loose Cannon
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Beitrag von Loose Cannon » Mi 2. Jun 2004, 10:16

Fong,

Würde mich ja mal interessieren, um welche Führerscheinstelle es sich dabei handelt, welche Stadt bzw. welches Bundesland zumindestens.

Man hat ja schon gelesen, dass es mitunter gewaltige Unterschiede in den Bewertungskriterien zwischen "Nord & Süd" , d.h. Hamburg und Bayern z.B. geben soll, wo ja Hamburg wesentlich liberaler und "Grosszügiger" sein soll.

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Beitrag von füchslein » Mi 2. Jun 2004, 10:19

Typische Stammtischparolen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Würd mich eher mal an der "eigenen Nase packen"!!!!!!!!

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Beitrag von Loose Cannon » Mi 2. Jun 2004, 10:38

füchslein hat geschrieben:Typische Stammtischparolen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Würd mich eher mal an der "eigenen Nase packen"!!!!!!!!
aber nicht, wenn man es in einer Zeitschrift gelesen hat, und die geben nichts auf Stammtischparolen.

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morty
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Beitrag von morty » Mi 2. Jun 2004, 11:17

@Loose Cannon

mag sein,dass solche Gerüchte kursieren, mag auch sein, dass aus irgendwelchen Statistiken die von Dir genannten Schlüsse gezogen werden, aber:

Nicht umsonst ist hier das Forum eingerichtet worden, gerade das Verwaltungsinterne, um möglichst gleiche, gerechte und ..vor allen Dingen rechtmäßige Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden im ganzen Bundesgebiet zu fördern.

Und mit Verlaub....Zeitungen alles das zu glauben, was sie drucken....Na ja

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Fong
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Beitrag von Fong » Mi 2. Jun 2004, 12:33

&quot hat geschrieben:@alle
Hallo,

- die Fahrerlaubnis besteht noch und es liegt nichts gegen mich vor bis
auf Aktennotizen eines Polizeibediensteten, in dem ich als "verwirrt"
dargestellt wurde (darin aufgestellte fehlerhafte Behauptungen habe
ich dort korrigiert).
- nach einiger Zeit kam überraschenderweise für mich seitens der
Führerscheinstelle die Anordnung, ein gesundheitsärztliches Gutachten
vorzulegen im Hinblick auf meine Fahreignung. Dem habe ich mich
gebeugt. Darin wird vorgeschlagen, daß ich ein fachärztliches Attest
(den Namen des Arztes habe ich mitgeteilt und er wurde im Gutachten
aufgeführt) vorlege. Dem bin ich gefolgt und habe der Führerschein-
stelle zwei (positive) ärztliche Atteste vorgelegt.
- Die Führerscheinstelle läßt sich von all dem nicht beeindrucken,
beharrt auf der Anordnung einer MPU und zitiert zur Begründung
wortwörtlich die ausschließlich negativen Sätze, die zum Vorschlag
der Vorlage von Attesten geführt haben, ohne letzteres zu erwähnen.
Daneben wird dann der Satz gestellt, die MPU sei gemäß §11
Abs. 3, Satz 1 erforderlich. Ohne das Gutachten in der Hand zu haben
liest sich dies so, als sei das vom Gutachter empfohlen worden.

zur FSST: es geht hier wohl im Wesentlichen und Ermessensfehler
seitens der Führerscheinstelle. Kann jedem passieren, deswegen
nenne ich die Stelle hier nicht - sorry...

Fong

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Beitrag von füchslein » Mi 2. Jun 2004, 15:02

Dann würd ich halt zur Führerscheinstelle gehen (am besten zum Abteilungsleiter nicht zum Sachbearbeiter) und Akteneinsicht nehmen und mir die REchtsgrundlage zeigen lassen und mir alles erklären lassen ! Du siehst ja dann , ob es eine Ermessensentscheidung ist!
Und wenn der Arzt geschrieben hat, eine MPU ist weiterhin erforderlich, bleibt der Behörde keine Wahl!! Da hat sich das Ermessen gleich auf Null reduziert!!!

Vielleicht hast Du aber auch nur zur Vorbereitung zur MPU die ärztlichen Gutachten bringen müssen!?!?

Kann Dir nur sagen, dass es Standard ist, wenn die Polizei den Führescheinstellen mitteilt, dass bei irgendeiner PErson Fahreignungszweifel (körperl. Gebrechen, Verdacht auf psych. Erkrankung etc) bestehen, die Behörde handeln muss!

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Beitrag von Loose Cannon » Mi 2. Jun 2004, 19:36

morty hat geschrieben:@Loose Cannon

mag sein,dass solche Gerüchte kursieren, mag auch sein, dass aus irgendwelchen Statistiken die von Dir genannten Schlüsse gezogen werden, aber:

Nicht umsonst ist hier das Forum eingerichtet worden, gerade das Verwaltungsinterne, um möglichst gleiche, gerechte und ..vor allen Dingen rechtmäßige Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden im ganzen Bundesgebiet zu fördern.

Und mit Verlaub....Zeitungen alles das zu glauben, was sie drucken....Na ja
@ Morty,

stimmt, ....Zeitungen alles zu glauben .... Na ja .... (BILD z.B. hatte schon vieles ...)

Das jedoch stand in einer Zeitschrift ( keiner BILD-Zeitung) .

Es stand in einer juristischen Zeitschrift.
Und es stand auch nur geschrieben, dass das Recht und deren Auslegung überall gleich sei und objektiv gleich beurteilt werden würde.

Jedoch neige der Norden, besonders in sozialdemokratisch regierten Bundesländern, eher dazu, Fälle im Rahmen der Gesetzesauslegung etwas liberaler (und somit etwas grosszügiger) zu beurteilen.

Im Süden, der überwiegend eher konserativ ist, wurde die Neigung festgestellt, Fälle etwas mehr strickt nach den "Buchstaben des Gesetzes" zu beurteilen.

Beide: der Norden und der Süden halten sich jedoch objektiv nach dem Gesetz.

Es wurden hier nur Vergleiche über den sog. "Ermessensspielraum" des sachbearbeitenden Beamten gezogen, also mithin die subjektive Beurteilung des Beamten, und da schnitt der Norden in Bezug auf Liberalität etwas besser ab.

Aber die Unterschiede sind nicht gravierend, und eher gering.

In dem Zeitschriften-Bericht sollte ja auch nur daraufhingewiesen werden, dass das Gesetz und deren Ausführung und Handhabung immer von Menschen ausgeführt wird, und die immer einen sog. "Ermessensspielraum" haben werden, und somit auch die pers. Einstellung des Beamten subjektiv mit in eine Entscheidung einfliessen wird.

Niemand wird ja wohl versuchen, abzustreiten, dass der Süden eher konserativ geprägt ist.
[/b]

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