Frage zu all. Verfahrensweisen bei FE Neuerteilung n. Entzug

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paulchen2000
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Frage zu all. Verfahrensweisen bei FE Neuerteilung n. Entzug

Beitrag von paulchen2000 » Mi 3. Nov 2004, 00:04

Hallo,

sollte ich versehentlich doppelt gepostet haben, so sehts mir nach, hab bei sovielen nachgefragt die letzte Zeit.

zunächst die fakten:
FE Entzug anfang d.Jahres, BAK 1,4, NICHT in lfd.er Verkehrskontrolle, sondern gegen Mitternacht zu Hause aus dem Bett geholt wg. angebl . Anzeige. (welche sich auf ca. 20:35 bezog), Zuhause allerdings blöderweise noch drei Viertele Wein getrunken.
Ergebnis: entsprechende Sperre, saftiges Bussgeld.
Sperre seit wenigen Wochen abgelaufen, Antragsstellung auf Neuerteilung von mir verspätet und nur noch für Kl. B/BE beantragt (Kostengründe)

bis dato 17 Jahre unfallfrei, keinen einzigen Eintrag in Zentralregister, keine Einträge im pol. Führungszeugnis, nie Alkoholdelikte, weder davor, noch jetzt danach :-/

nun antrag auf NE gestellt (lt. Anwalt sollte dies reibungslos über die Bühne gehen). denkste. zur FE Behörde "gebeten" worden.
Aussage des SB: wir können auch so eine MPU anordnen, obwohl sie sauber sind, aber noch entscheiden wir was wir machen.
WENN sie allerdings einverstanden sind, uns die Leberwerte zu bringen, verzichten wir darauf.
Damit bin ich durchaus einverstanden, ABER , und jetzt kommt die Frage:

-wieso wird dieses Attest nicht mehr anerkannt vom SB, wenn der Nachweis nicht innert sieben Tagen erbracht wird, dass die Blutentnahme erfolgt ist ? Lt. RA entbehrt dies jeder Rechtsgrundlage
ich hab nichts zu verbergen, nur: ich komme definitiv diese woche nicht mehr zu irgendeinem doc, denn wenn es nach meinem chef ginge, könnte ich im büro übernachten , vom fahrer-problem (abgesehen zur fahrt zur arbeit) mal ganz abgesehen.
nun habe ich nächste woche freitag frei und könnte, da ich dann sowieso einen arzttermin habe, das gleich mitmachen...

wie verhält es sich mit dieser anordnung seitens des SB ?

anmerken sollte ich vielleicht, dass lt. aussage des anwalts, solche "praktiken" durchaus bekannt seien von genau dieser behörde..

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 3. Nov 2004, 02:50

Sofern im Urteil keine Rückrechnung der BAK zum Tatzeitpunkt erfolgt ist, sehe ich bei 1,4 Promille gegen Mitternacht mit behaupteten Nachtrunk keinerlei Rechtsgrundlage, um hier irgendwelche Maßnahmen zu fordern.
Ich würde mich daher gar nicht auf die Leberwertbestimmungen einlassen. Auch wenn du nichts zu verbergen hast, so mußt du dies selbst bezahlen und die Zeit für den Arztbesuch aufbringen.
Ich schlage vor, du (bzw. dein RA) fragst höflich beim SB nach der konkreten Rechtsgrundlage seiner Forderung. Falls diese nicht benannt wird, hilft m. E. nur ein Gang zum Leiter der FS-Stelle etc.

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paulchen2000
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Beitrag von paulchen2000 » Mi 3. Nov 2004, 09:15

Hallo Mork,

tja, ist gut gesagt.

Ich habe natürlich den RA kontaktet, welcher sich der Sache damals annahm (auf Einspruch haben wir wg. der relativ "milden" Strafe jedoch nicht eingelassen, weil der hier ansässige Richter bekannt ist, dann extremst zu werden).

der RA meinte, es brächte wohl nichts, dem SB jetzt auf die Füsse zu treten, aber es sei bekannt, dass die sich dort wohl für den verlängerten Arm der Justiz hielten. RA meinte, diese 7 Tage Frist zur Abgabe der Werte sei auf keienn Fall haltbar, keine Rechtsgrundlage.. aber er gab halt zu bedenken, dass jedwedes Vorgehen gegen den SB bzw. ne entsprechende Dienstbeschwerde z.b. beim Amtsleiter zu meinem Nachteil sein könnte, und dann erst recht Probleme kämen..

ich könnt vor Wut... das glaubt ihr gar nicht.. hat man, wenn man EINMAL sch.. gebaut hat, denn gar keine Rechte mehr ????

ich hätts wissen müssen, weil schon bei der Beantragung von nur B/BE ein dummer Kommentar kam und mir unterstellt wurde, ich wolle das ärtzl. Attest nur nicht vorlegen. Totaler Quatsch.. aber der Verzicht auf die andern Klassen hat mir gut und gerne 190 € gespart, die ich mehr als nur brauchen kann, angesichts der Geldbusse..

was wäre denn gewesen, wenn ich z.b. die Neuerteilung wg. Umzug bei einer anderen FEB gestellt hätte ? wäre sogar noch gegangen, da ich diese Möglichkeit durchaus gehabt hätte... ??

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Mi 3. Nov 2004, 10:47

Also ich kann hier Mork´s Aussage nur wiederholen. Lass Dir die Rechtsgrundlage zeigen und notfalls zum Leiter der Fahrerlaubnisbehörde oder wenn nichts bringt zu deren Leiter. Da Du mit 1,4 o/oo aufgefallen bis und sonst nichts weiter vorliegt, entbehrt die Forderung des SB jeder Grundlage. Sollten die Gespräche nichts bringen, dann muss Dein RA eben offiziell tätig werden und selbst eine Anfrage bei der Behörde starten, spätestens dann wird man eine vernünftige Antwort bekommen.

Wieso hast Du aus Kostengründen nur die B/BE genommen. Es ist doch sinnvoller, dass Du die alten Klassen wieder beantragst. Sicherlich sind das höhere Kosten, aber nach zwei Jahre ab Sicherstellung Führerschein, musst Du für die höheren Klassen Prüfung machen, wenn Du die dann wieder haben willst. Das solltest Du Dir doch nochmal genau überlegen.

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paulchen2000
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Beitrag von paulchen2000 » Mi 3. Nov 2004, 11:10

hallo christian,

genau über den "offiziellen" einspruch durch den RA , gerade WEIL dieser ja sofort bestätigte, dass er solche "Praktiken" von genau dieser Stelle schon kennt, hab ich ja mit dem RA gesprochen.

Der meinte nun, dass es wohl nur zum Nachteil gereichen könnte, denn dann würden die "erst recht" Stur werden.. wie ich das nun werten soll, weiss ich ehrlich gesagt , auch nicht, denn dass dieser "Anordnung" zur Beibringung von Werten (wobei es mir nicht darum geht), jede Rechtsgrundlage fehlen würde.
Und erst recht diese 7 Tage Frist, da die Stelle es dann n icht mehr anerkennen würde.

Ich "übersetze" das einfach mal so, wie ich es interpretiert habe und Fehlinterpretation ist anhand des Gesprächsverlaufs und den vorherigen telef. Kontakten mit dem SB kaum möglich:

1. klare Drohung: wir können ne MPU fordern, unabhängig vom Urteil und BAK (ist mir klar)

2. wir sehen jedoch davon ab, WENN sie mit der Beibringung der Werte einverstanden sind

3. liegen diese nicht innert 7 Tagen vor, dann ordnen wir ne MPU an

Frage ganz klar: kann ich mich dagegen wehren ? wenn selbst ein RA so argumentiert, wie oben genannt ?

Zum Verzicht auf die alten Klassen:

ich brauche sie einfach nicht. zum zweiten war es definiv eine echte kostenfrage, so peinlich es auch ist.

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Mi 3. Nov 2004, 11:39

Das nachfolgende soll keine Rechtsberatung sein, dies obliegt nur Deinem RA. Es soll nur verdeutlichen wie ich es mache.


Also ich drücke es mal so aus. Es wurde eine Trunkenheitsfahrt mit 1,4 o/oo begangen, so weit so richtig. Da es nicht mehr als 1,6 o/oo kommt eine MPU nach § 13 Nr. 2 c FeV nicht in Betracht. Es handelt sich hier aber um eine Straftat und hier könnte man eine MPU nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV fordern. Dies wird aber bei einmaligen Verstößen i.d.R. nicht gemacht, da es unverhältnismäßig ist. Somit würde ich keine MPU anordnen und Du würdest ohne weiteres Deine FE neuerteilt bekommen.

So nun wegen der 7-Tages-Frist. Dies kann ich nicht nachvollziehen. Mit ist hierzu keine Rechtsgrundlage bekannt, wonach ich soetwas fordern kann und wenn der Betroffene das nicht macht ihn gleich zu einer MPU schicken.

So kurze Fristen sollten idR nur vom Arzt festgelegt werden, wenn jemand sich auf eine MPU vorbereitet wegen Alkohol. Der Sinn einer kurzen Frist ist der, dass der Proband unverhofft eine Probe abgeben muss, um zu sehen ob er die Abstinenz einhält. Dies trifft hier aber auf Dich keinesfalls nicht zu, da Du nicht zur MPU musst.

Aber ehrlich zugegeben verstehe ich die Ansicht Deines RA nicht in Bezug auf die Behörde nicht. Ich will ihm nicht zu nahe treten, aber mir kommt es bald so vor, als hätte er weniger Ahnung vom Recht als der SB.

Außerdem muss es Dir nicht peinlich sein, wenn Du nicht über die finanziellen Mittel verfügst, um die restlichen Klassen mitzumachen. War nur ein freundlicher Hinweis meinerseits.


Ich würde Dir jetzt raten, rede mit Deinem RA nochmal, wenn er nichts machen will, wechsel den RA. Die Erfolgsaussichten, dass Du nicht zur MPU musst, sind recht gut, zumal die Behörde Dir ja noch nicht einmal die Rechtsgrundlage mitteilen kann.

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CL
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Beitrag von CL » Mi 3. Nov 2004, 13:49

@ paulchen2000

Entschuldige, wenn ich etwas übersehen habe, aber wieso genau ist Dir die FE entzogen worden? So wie ich dich verstanden habe, wurde bei dir überhaupt keine Trunkenheitsfahrt festgestellt. Enthält das Urteil oder Strafbefehl Angaben zum Alkoholwert um 20:35 Uhr?

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Beitrag von paulchen2000 » Mi 3. Nov 2004, 14:07

Hi..

nein, die standen ja erst später vor meiner tür.
da ist vieles schiefgelaufen. ich hätt die noch nichtmal reinlassen müssen.

die Blutprobe (eine einzige) wurde gegen 22:40 genommen.

ist jetzt im nachhinein auch wurscht, das verfahren ist ja gelaufen.

jetzt gehts um die handhabe/nicht handhabe eines frustrierten sB auf der FE Behörde, der meint, hier sich profilieren zu müssen..

habe weder zeit, noch nerv, noch geld, mich noch ein zweites mal "stempeln" zu lassen oder wie auch immer man es nennen möchte..

das einzige was ich möchte, ist meine FE wieder erhalten. und zwar unter fairen und gesetzlichen bedingungen. das was die hier versuchen, ist doch ne glatte erpressung ohen jede rechtsgrundlage. .. und dass die schon berüchtigt sind für sowas, spricht für sich. problem: die wenigsten werden versuchen, ihr recht zu bekommen...

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Beitrag von füchslein » Mi 3. Nov 2004, 15:39

Ich würde keine LEberwerte und nichts bringen!
Würde aber ganz nett und freundlich mit der Behörde reden und bitten, falls eine MPU im Neuerteilungsverfahren notwendig sein sollte, sie sollen eine schriftliche AO Dir geben!
Das müssten sie eigentlich sowieso und da muss dann die Rechtsgrundlage drin stehen und wenn es eine Ermessensentscheidung ist, diese genau begründet sein. Damit nochmals zum RA und ggf. Ablehnung des Antrags fordern und dann WS einlegen.
Wenn bei Dir nur eine Verurteilung wg. Tr.i.V. mit 1,4%o vorliegt (sonst keine Erkrankungen, keine Straftaten, keine OWis) vorliegt, wird dann dem WE wohl stattgegeben werden müssen!!

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RAK
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Beitrag von RAK » Mi 3. Nov 2004, 21:49

Sowas habe ich noch nie gehört! Ich würde mich auch an den Leiter der FS-Stelle wenden.
Gerade wenn die Behörde sich öfter so verhält würde ich keine Leberwerte beibringen!
Mag die Behörde Deinen Antrag auf Wiedererteilung versagen, danach Widerspruch und ggf. Verpflichtungsklage. Das hilft Dir natürlich jetzt wenig, wenn Du die FE dringend benötigst.
Dein RA könnte die Behörde auf die finanziellen Schäden für Dich ggf. hinweisen und Amtshaftungsansprüche ankündigen. Dann kann der SB seiner Diensthaftpflichtversicherung oder seinem Dienstherrn erklären, weshalb hier gezahlt werden muß.
Ich kenne keine ges. Grundlage, weshalb die VB Dir die FE vorenthalten könnte. Hier würde ich mal richtig "Druck" machen.

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