Nochmal ich und die FeB... *HELP*

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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paulchen2000
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Nochmal ich und die FeB... *HELP*

Beitrag von paulchen2000 » Di 16. Nov 2004, 10:07

:cry:

so, wie im anderen Threat beschrieben, habe ich ja nun alles brav vorgelegt...

nachdem ich nun von der FeB nix weiter gehört hab, anruf bei ebendieser.
kurze schilderung und frage nach dem stand der dinge.. antwort barschester art: rufen sie morgen nochmal an, die kollegin ist heut net da...

ich (höflich): sie können doch zumindeest nachsehen, ob die unterlagen alle da sind ??

antwort (noch barscher): moment *hörer auf tisch knall*

"nee, ist nicht komplett, haben zwar die laborwerte und alles gekriegt, aber das langt net, sie kriegen im laufe der woche post, dort steht klar drin, wenn der cdt net vorgelegt wird, erfolgt die anordnung der mpu. damit sind sie ja nun informiert, auf wiederhören"...

das war dat ende des gesprächs...

die cdt bestimmung hat der doc aufgrund der korrekten sonstigen werte abgelehnt, weil er meinte, im hinblick auf kosten und aussagekraft mache es angesichts der anderen werte wenig sinn...

klasse... wär alles nicht so schlimm...aber ab nächste woche kann ich dann wohl kündigen, weil ich nimmer zur arbeit komm... gibts das denn ?
oder unbezahlten urlaub nehmen, bis die FeB endlcih mal in die puschen kommt, mir ist zum heulen...

scheinbar kann ich ja gar nichts machen.. doch... strick holen.. ich kann langsam echt nicht mehr...

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 17. Nov 2004, 00:47

Also einen gewissen Vorwurf kann ich dir nicht ersparen.
Du hast doch hier im Forum gesehen, daß sich alle einig sind, es bestünde keine Rechtsgrundlage zur Vorlage der Leberwerte bzw. die geforderten Maßnahmen zu begründen würde auf ziemlich wackeligen Beinen stehen.
Statt unserem Rat zu folgen und erst einmal mit Chef und dem seinen Chef oder dem Landrat zu sprechen hast du lieber die Leberwerte vorgelegt.

Da brauchst du dich nicht zu wundern, daß
a) du weiter so unfreundlich behandelst wird, wie offensichtlich von Anfang an
b) die jetzt auf sämtlichen geforderten Werten bestehen.

M. E. hast du jetzt 3 Möglichkeiten:

1. Du bringst schnellstens den geforderten CDT-Wert bei, damit die Behörde endlich zufrieden ist. Kostet dich zwar Geld aber der FS wird dann wohl bestellt werden.

2. Du läßt dir vom Arzt eine Bestätigung geben in welcher er fachlich dazu Stellung nimmt, daß der CDT-Wert in deinem Fall überhaupt nicht relevant ist und eine Forderung nach ihm rein willkürlich wäre.

3. Du faßt dir endlich ein Herz und gehst zu allererst einmal zum Chef der FS-Stelle (und nicht zu den Sachbearbeitern). Diesem machst du in aller Freundlichkeit, aber auch in aller Deutlichkeit klar, daß
a) denForderungen seiner MitarbeiterInnen deiner Meinung nach jegliche
Rechtsgrundlage fehlt
b) du die Behörde für evtl. Schäden (Verlust Arbeitsplatz!, Kosten für Leberwerte, CDT-Werte) haftbar machen wirst
c) du Aufsichtsbeschwerde (wg. der rechtswidrigen Handlungsweise) und Dienstaufsichtsbeschwerde (wg. dem unfreundlichen Verhalten der BehördenmitarbeiterInnen) erheben wirst
c) du dich mit dem Fall und vor allem dem Umgang der Behördenmitarbeiter an die Presse wendest

Sollte der FS-Stellen-Leiter genauso unfreundlich sein, dann bestehe auf schriftlichen Aufforderungen incl. Rechtsgrundlage und laß dir gleichzeitig einen Termin beim Landrat geben.

Ich bin immer zurückhaltend mit Kritik an Kolleginnen und Kollegen, aber wenn nur die Hälfte von dem was du hier schilderst den Tatsachen entspricht, dann geht mir die Hutschnur hoch. Denn durch solche Kolleginnen und Kollegen wird der Ruf des öD weiter nachhaltig beschädigt und die kundenorientierte Arbeit vieler Tausend MitarbeiterInnnen in den dt. FS-Stellen konterkarriert.

Wenn du dich nicht wehrst, wirst du dich weiter so hilflos wie jetzt fühlen!

Wenn du dich schon selbst nicht mit der Behörde herumstreiten willst, dann übergeb' das doch noch einmal einem RA (soweit ich mich erinnere, warst du anfangs doch schon mal bei einem).

Viel Glück und berichte mal was aus deiner Angelegenheit geworden ist.

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paulchen2000
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Beitrag von paulchen2000 » Mi 17. Nov 2004, 10:05

hallo mork,

hast ja recht, aber als von natur aus friedliebender mensch dachte ich halt auch, mit freundlichkeit und kooperation erreicht man mehr..

vorsprache bei leiter der dienststelle : fehlanzeige.. "meine SB wissen was sie tun" rummms...

zwei dinge laufen nun( hab zwar das angebl. schreiben auch heute ncih erhalten, aber wurscht).
das cdt wird erstellt, allerdings lasse ich mir alle kosten usw. quittieren

die ganzen unterlagen liegen beim RA, der entsprechende schritte einleitet.
schlimmer kanns ja nimmer werden.

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Bernhard Slupkowski
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Beitrag von Bernhard Slupkowski » Mi 17. Nov 2004, 10:38

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit:

Verweise die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde mal auf dieses Forum oder biete Ihnen Ausdrucke der gesamten Diskussion an.

Bernhard Slupkowski

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Mi 17. Nov 2004, 11:17

@ Bernhard

Ob das wirklich etwas bringt, bezweifle ich. Versuch ist es wert. So wie es scheint, sind die Mitarbeiter dort wohl stur und würden sich die Ausdrucke gar nicht erst anschauen.

Aber die sollten sich trotzdem mal hier Forum umschauen, vielleicht kann man sie ja etwas "weiterbilden" bei Ihrer Verfahrensweise. Dann würden sie mitbekommen, dass sie etwas falsch machen.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Do 18. Nov 2004, 08:19

Hallo Christian,

da hast du recht. Nur da hilft nur: WIR müssen Werbung machen bei allen, die wir kennen und es gehört bei den Kollegen die Bereitschaft dazu, sich damit zu befassen...

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Michael Thierbach
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Beitrag von Michael Thierbach » Do 18. Nov 2004, 16:34

Hey Paulchen, ich stimme MvO voll zu! Außerdem gibt es noch eine Möglichkeit:
Hast Du nicht einen Freund (oder Freundin) oder Verwandte im Nachbarkreis, zu dem/denen Du für ein Virteljährchen ziehen kannst? :twisted:

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paulchen2000
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Beitrag von paulchen2000 » Do 18. Nov 2004, 22:05

hallo michael,

DIE überlegung hatte ich, das gebe ich zu, ja auch schon. mein anwalt (gut, hab ihn nun einige tage nicht gesprochen und weiss aktuell nicht, was der nun veranlasst (hat)), hat sich diesbezüglich noch nicht so recht ausgelassen.

mein gedanke wäre bspw. der gewesen (wohne exakt zwei km. von der bundesland-grenze und genau zwischen drei landkreisen), was wäre, wenn ich den antrag bei dieser für das gebahren wohl bekannten FeB zurückziehe, ummelde und Neubeantragung neu starte. Ob das , da die Sache nun verfahren scheint, sinnvoll ist ?

der noch fehlende geforderte wert ist in bearbeitung, dennoch bin ich jetzt, nachdem sperre schon ne weile abgelaufen ist und es im blick auf künftiges zur-arbeit-kommen und div. andere sachen ebne immer enger wird, zunehmend näher am "lagerkoller" , wenn man es so nennen kann...

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Michael Thierbach
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Beitrag von Michael Thierbach » Fr 19. Nov 2004, 08:09

Hallo Paulchen,
das wäre gar nicht so komliziert, wie du denkst!
Erstmal wäre es gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde völlig legal. Dann musst du auch das Antragsverfahren nicht beenden und am neuen Wohnsitz erneuern, Du gibt einfach bei Deinem LRA bescheid, dass du umgezogen bist und sie Deine Unterlagen zum neuen Wohnsitz schicken sollen - ohne weiteren Kommentar!
Wenn die Sache dann abgewickelt ist, meldest Du Dich wieder um.
Aber vielleicht redest Du nochmal mit Deinem Anwalt, wie Du Dich verhalten musst, damit Du keine Probleme mit dem Melderecht bekommst.
Und dann würde ich das Verhalten der FEB wirklich mal an "die große Glocke" hängen, z.B. über eine Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde, denn so geht es ja nun wirklich nicht.

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Fraggle
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Beitrag von Fraggle » Fr 19. Nov 2004, 11:59

Hallo,
ich finde den Vorschlag einfach den Wohnsitz zu wechseln im offenen Forum nicht so gelungen.
Auch wenn es FE-Behörden gibt, die unserer Ansicht nach den Ruf des öD schädigen, sollte man nicht versuchen durch die Hintertür an eine Fahrerlaubnis zu gelangen.
Deshalb halte ich persönlich, den Vorschlag sich direkt an die Aufsichtsbehörde zu wenden für wesentlich besser.

Schönes Weekend
Grüße
Fraggle
=Sie müssen nicht verrückt sein um bei uns zu arbeiten. Es erleichtert Ihren Alltag jedoch ungemein=

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