Fahren ohne Versicherungsschutz die Zweite

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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cowboy_66
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Registriert: Do 5. Okt 2006, 14:48

Fahren ohne Versicherungsschutz die Zweite

Beitrag von cowboy_66 » Do 5. Okt 2006, 14:55

Hallo!

Ich hab mich neu angemeldet, weil ich ein dringendes Problem habe. Aufgrund starker privater Probleme im familiären Bereich habe ich im letzten Jahr versäumt, meine KfZ-Versicherung zu überweisen. Schließlich kam es zur Ankündigung der Zwangsstilllegung durch das zuständige Landratsamt.
Nachdem ich mit der Versicherung und dem LRA alles soweit geklärt habe, bleibt mir die Anzeige bei der Polizei wegen Fahrens ohne Versicherungsschutzes. Soweit ich weiß, werden dafür 6 Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld veranschlagt. Was kommt genau auf mich zu oder wie läuft das Ganze ab?

Zudem war ich mit meiner Freundin vor einiger Zeit auf der Autobahn unterwegs, ich fuhr ihren Wagen und wir sind bei einer Abstandsmessung aufgezeichnet worden. Es war normaler Verkehrsfluss, also kein Drängeln oder so. Hierfür haben wir den Bescheid schon erhalten und es wurde ein Bußgeld sowie 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot festgelegt. Der Bescheid wird demnächst zugestellt werden.

Muss ich jetzt mit einem längeren Fahrverbot rechnen oder sind das zwei unabhängige Verfahren?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe!

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