MPU nach 22 Jahren ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
Esel
Aktiver Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Mi 16. Mai 2007, 09:43

MPU nach 22 Jahren ?

Beitrag von Esel » Mi 16. Mai 2007, 10:17

Hallo liebe User,
kann mir jemand eine konkrete Auskunft bzgl. meiner Geschichte geben?
Erhalte immer andere Antworten und hätte gerne mal Klarheit.
Zu meiner Geschichte:
1977 (17 Jahre alt) betrunken auf einer Mofa angehalten worden.
Urteil: 30 Tagessätze a 30,00 DM und ein Jahr Führerscheinverbot
1983 Führerschein gemacht mit MPU
1984 Mit 1,57 BAK angehalten worden.
Urteil: Geldstrafe (Höhe weiß ich nicht mehr) und 12 Monate Fahrverbot.
Bin 1985 nach Frankfurt umgezogen. Da die öffentlichen Verkehrsmittel
hier optimal funktionieren, habe ich aus finanziellen Gründen und aus Bequemlichkeit meinen FS nie abgeholt.
Heute, nach 22 Jahren brauche ich ihn wieder, da ich mich vor 2 Jahren selbstständig gemacht habe, die Kundenbesuche aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr abzudecken sind. Meine Fragen: Muss ich eine MPU nach so langer Zeit noch machen, obwohl in den letzten 22 Jahren keine Verfehlung mehr stattfand? Sind diese Vorfälle noch irgendwo gespeichert und können gegen mich verwertet werden? Wenn ich nun meinen FS neu mache, kann mir dieser verwehrt werden?
Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

max_relax
Fortgeschrittener
Beiträge: 1337
Registriert: So 21. Jul 2002, 21:23
Wohnort: Zwischen Nord- und Ostsee

Beitrag von max_relax » Mi 16. Mai 2007, 18:24

Konkrete Auskünfte zu einem bestimmten Einzelfall sind immer so eine Sache.... Stichwort "Rechtsberatung" usw....

Aber für gewöhnlich werden Trunkenheitsfahrten und/oder andere Tatsachen, die eine MPU rechtfertigen könnten, nach 15 Jahren nicht mehr verwertet.

Gruß! max
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mi 16. Mai 2007, 23:11

Gehe zu Deiner zuständigen FSSt. Berichte von Deiner Absicht, einen Antrag auf FE zu stellen. Dazu bittest Du um Akteneinsicht. Da dann die Behörde die Akten zur Hand nimmt, muss sie zugleich alles eliminieren, welches einem Verwertungsverbot unterliegt. M.E. solltest Du dann eine belastungsfreie Akte sehen.

Wenn die letzte Verurteilung 1984 war und Du danach keine FE mehr hattest, musst Du zunächst 5 Jahre zu 1984 hinzuzählen als Anlaufhemmung für eine Verwertungsverjährung. Damit sind wir in 1989. Ab dort laufen dann die normalen 10 Jahre Verwertungszeit. Diese ist damit in 1999 abgelaufen.

Gab es davor keine weiteren Eintragungen, dann bist Du ab diesem Zeitpunkt (1999) berechtigt, ohne Begutachtung eine FE zu erwerben.

Liebe greet-Ings, Cornelius

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Do 17. Mai 2007, 00:44

Wenn seit 1984 auch kein Antrag auf Neuerteilung durch eine Versagung abgeschlossen wurde, sind sämtliche geschilderten Vorfälle, wie corneliusrufus bereits ausführte, nicht mehr verwertbar. In diesem Fall dürfte ggf. schon gar keine FS-Akte mehr existieren! Eine Speicherung kann evtl. noch in der Führerscheindatei vorhanden sein, diese müßte im Zuge des Antragsverfahrens ebenfalls gelöscht werden.

Benutzeravatar
Esel
Aktiver Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Mi 16. Mai 2007, 09:43

Beitrag von Esel » Mo 21. Mai 2007, 08:00

Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Da der Antrag für die Fahrerlaubnis eilte, habe ich mich versucht, über den Anwalt eines meiner Kunden mal schlau zu machen. Dieser teilte mir
das Gleiche mit, was Ihr auch geschrieben habt. Auch habe ich seit 1984
keinen Antrag auf Neurerteilung gestellt.
Der Anwalt teilte mir auch mit, dass es nach so langer Zeit nicht mehr
nachvollziehbar sei, was seinerzeit gewesen ist. Auch auf meine Frage hin,
ob das Feld auszufüllen sei, in dem nach einem Führerscheinentzug gefragt wird, meinte er, dass ich da nichts hinschreiben soll, da mein Antrag nach 22 Jahren einem Erstantrag gleich kommt. So habe ich es gemacht, bezweifel im Nachhinein aber die Richtigkeit.
Könnte mir jetzt daraus ein Nachteil entstehen ?
Wenn ja, welcher?
Ich würde mich sehr über positive Antworten freuen.
Viele Grüße an alle, die mir antworten!

Benutzeravatar
Ferdi
Fortgeschrittener
Beiträge: 1738
Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
Wohnort: Eckernförde

Beitrag von Ferdi » Mo 21. Mai 2007, 12:20

Du solltest Dich ganz schnell mit Deiner Führerscheinstelle in Verbindung setzen und den Antrag auf Neuerteilung stellen.
Es kann und kein Erstantrag sein. Auch mit der Folge, dass Du bei einem Erstantrag alle Pflichtfahrstunden machen müsstest und Du auch eine Probezeit bekämest.
Bei Neuantrag musst Du zwar die Prüfungen machen (vgl. § 19 Abs. 2 FeV), aber Du hast keine Probezeit, und Du sparst Dir viel Geld.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

Benutzeravatar
Esel
Aktiver Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Mi 16. Mai 2007, 09:43

Beitrag von Esel » Di 22. Mai 2007, 13:01

Hallo,
danke für die Antwort.
In erster Linie geht es hier nicht um Geld, sondern darum, dass ich 22 Jahre kein Fahrzeug (außer Fahrrad) mehr gefahren habe und nur noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin. Ich möchte deshalb die FE
komplett neu machen (mit allen Sonder.-u. Pflichtstunden) um die nötige Sicherheit und das Fahrgefühl wieder zu bekommen. Weiterhin soll diese Maßnahme auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer dienen.
Dafür bin ich gern bereit, auch zu bezahlen.
Ich habe halt nur die Befürchtung, dass auf Grund des Ratschlages des RA´s, welcher vielleicht richtig aber auch falsch sein kann, eine MPU angeordnet werden kann, weil ich angeblich mein Fehlverhalten von damals (1984) bis heute nicht eingesehen habe.
Wenn dem so ist, hätte ich natürlich jetzt den größten und ersten Bockmist der letzten 22 Jahre gebaut und mir alles vermasselt.
Ich bin deshalb total verunsichert und zweifel an mir selbst.
Viele Grüße
vom Esel, der gerne immer etwas dazulernt

Benutzeravatar
Ferdi
Fortgeschrittener
Beiträge: 1738
Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
Wohnort: Eckernförde

Beitrag von Ferdi » Di 22. Mai 2007, 13:07

Ich kann Dir nur raten, dass Du dich mit Deiner Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzt.
Erkläre wie es dazu gekommen ist, dass Du eine unrichtige Aussage gemacht hast.
Freiwillig kannst Du soviele Fahrstunden nehmen wie Du möchtest und solange, bis Du Dich wieder im Straßenverkehr sicher fühlst.
Ich wünsche Dir alles Gute, und dass Du wirklich bald mit einer Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr wieder teilnehmen darfst.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

Benutzeravatar
Steinhauer
Einsteiger
Beiträge: 136
Registriert: Do 17. Mär 2005, 11:43

Beitrag von Steinhauer » Di 22. Mai 2007, 13:57

Wünsche Dir auch alles Gute und viel Glück bei der Prüfung. Wenn alle unsere Kunden so einsichtig wären, was hätten wir ein ruhiges Leben. :wink:
Gruß aus dem schwülen Oldenburg
Rainer

Benutzeravatar
Esel
Aktiver Benutzer
Beiträge: 13
Registriert: Mi 16. Mai 2007, 09:43

Beitrag von Esel » Di 22. Mai 2007, 15:23

Hallo,
danke für die guten Wünsche.
Ich hoffe, dass es noch nicht zu spät ist, die Sache richtig zu stellen.
Werde Euch auf dem Laufenden halten, was es gegeben hat.
Viele Grüße
vom Esel

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 33 Gäste