Punktetilgung trotz vorläufigen FS Entzug noch keine Rechtsk

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Spracke
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Punktetilgung trotz vorläufigen FS Entzug noch keine Rechtsk

Beitrag von Spracke » Mi 20. Jun 2007, 07:22

Hallo und Gruß an alle,


ich hatte seinerzeit hier im Forum schon gepostet siehe unter :


MPU anordnung Rechtens ?

Mittlerweile mir den FS im Dez. 06 entziehen lassen. Vor dem Verwaltungsgericht schloß ich einen Vergleich. Ich müsse bis zum 15.4.2007 ein pos. MPU gutachten beibringen, diesen hielt ich nicht ein.
Danach würde erst geprüft werden ob die MPU anornung rechtens sei.

Mir wurde daraufhin die FE wieder entzogen. Jetzt meine Frage :

Der Entzug ist immo vorläufig da die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht noch aussteht. Ende Juli und Anfang August fallen Punkte weg, hemmt der vorläufige FS Entzug den Punktverfall oder nicht??


Danke für eure Antworten

MFG

Spracke

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Mi 20. Jun 2007, 16:41

Aufgrund des gerichtlichen Vergleichs im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist die Situation anscheinend etwas unübersichtlich.

Grundsätzlich gilt aber:
Nach § 28 (3) Nr. 6 StVG http://www.fahrerlaubnisrecht.de/StVG/StVG28.htm
werden

unanfechtbare oder sofort vollziehbare Entziehungen, Widerrufe oder Rücknahmen einer Fahrerlaubnis durch Verwaltungsbehörden,

im Verkehrszentralregister eingetragen.

Nach § 29 (6) http://www.fahrerlaubnisrecht.de/StVG/StVG29%20.htm ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Eintragungen Tilgungsreife besteht.

Ausnahmen bestehen insbesondere für Ordnungswidrigkeiten nach § 24: diese werden spätestens nach 5 Jahren getilgt und hindern selber nur die Tilgung anderer Ordnungswidrigkeiten.

Eine Eintragung über einen sofort vollziehbaren Entzug der Fahrerlaubnis hindert aber die Tilgung von Straftaten.

Wird die Entziehung aber im Rechtsmittelverfahren aufgehoben, so wird auch der vorläufige Entzug wieder getilgt, und danach dann auch die tilgungsreifen sonstigen Eintragungen.[/u]

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Do 21. Jun 2007, 10:58

Leider sind Deine Angaben etwas "konfus", deshalb ist es schwierig Dir eine konkrete Auskunft zu geben.

Im Regelfall ist es in den meisten Konstellationen unrelevant, ob Punkte nach der Verwaltungsentscheidung wegfallen.

Wieso wurde Dir die Fahrerlaubnis zum 2.Mal entzogen ? Ein Vergleich hat im Regelfall die Formulierung, dass die Entziehung aufgehoben wird, wenn die MPU bis zum ... vorgelegt wird.
Da Du die MPU nicht gemacht hast, dürfte die erste Entziehung doch noch Bestand haben ?

Interessant wäre es zu erfahren in welchem Verfahrensstand Du beim Verwaltungsgerich warst.
war es im vorläufigen Rechtsschutzverfahren oder ging es gegen einen Widerspruchsbescheid ?

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Spracke
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Beitrag von Spracke » Do 21. Jun 2007, 12:23

Ich hatte einen Eilantrag beim Verwaltunggericht gestellt und im einstweiligen Verfahren ging es nur darum ob zu recht enzogen war oder nicht. Der Richter hat nicht geprüft ob die MPU Anforderung zu Recht angeordnet war oder nicht. Er hat mir nur diesen Vergleich vorgeschlagen. Die Hauptverhandlung steht noch aus. Mittlerweile habe ich den ablehnenden Bescheid von der Bezirksregierung bekommen.

Du hast recht Sie sind auf die Erste entziehung zurückgesprungen.

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Do 21. Jun 2007, 14:33

So wie ich das mitbekommen habe:

Entziehung aufgrund nicht beigebrachter MPU Anfang Dezember 06, Anordnung des Sofortvollzugs > Führerschein weg.

Widerspruch eingelegt und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Vergleich Anfang Januar: Behörde setzt Vollziehung bis Mitte April aus.
@Spracke erklärt sich mit MPU einverstanden. Führerschein wird zurückgegeben.

Keine MPU vorgelegt: der Führerschein wird wieder abgenommen.

Nun hat die Bezirksregierung den Widerspruch zurückgewiesen und das Verwaltungsverfahren damit abgeschlossen.

------------------------------------
Hier die Vorbelastung von @Spracke:

http://217.151.149.5/fahrerlaubnisrecht ... 9d1e00e1b4

Für die Rechtmäßigkeit der Entziehung kommt es jetzt auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung an.

Danach müssten noch verwertbar sein:

- fahrlässige Körperverletzung aus 1996 (5P)
- Fahren ohne Versicherungsschutz aus 2000 (6P)
- Fahren ohne Versicherungsschutz Rechskraft 08.08.02 (6P)
- abgefahrene Reifen 2005 (3P)
- Verkehrsunfall (Sachschaden) 2005 (2P)

Es geht hier wohl darum, ob unabhängig von der Rechtsmäßigkeit der Entzugsentscheidung am 08.08.07 die Straftaten getilgt werden.

Da die Maßnahme der zweiten Stufe bisher nicht ergriffen wurde, liegt der verwertbare Punktestand noch unter 18 Punkten (nach der Rechtsprechung des OVG Münster wegen zwischenzeitlicher Punktetilgung wohl bei 14 Punkten). Die Entziehung erfolgt deshalb nach § 3, nicht nach § 4.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Fr 22. Jun 2007, 11:13

125Chaos hat geschrieben: Für die Rechtmäßigkeit der Entziehung kommt es jetzt auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung an.
Das kann man generell nicht so sagen.

Hier sind sich die Gerichte nicht einig. Ich vertrete die Meinung, dass bei allen Entzügen nach § 4 Abs.3 Nr.3 StVG als verfahrensrechtlicher Zeitpunkt auf den Erlass der Entziehungsverfügung abzuheben ist.

Nur das ist logisch und nachvollziehbar, da die Nichteignung nach dem Willen des Gesetzgebers festgestanden hat und sich nicht durch die Löschung von Punkten wieder herstellt.

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Beitrag von Volker Kalus » Fr 22. Jun 2007, 11:18

Für eine genaue Punkteberechnung benötigte ich die Tattage des Vorfalls.
Ansonsten besteht keine Möglichkeit Tilgung und Hemmung von Eintragungen zu berechnen.

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wj
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Beitrag von wj » Fr 22. Jun 2007, 11:45

VK hat geschrieben:

"Hier sind sich die Gerichte nicht einig. Ich vertrete die Meinung, dass bei allen Entzügen nach § 4 Abs.3 Nr.3 StVG als verfahrensrechtlicher Zeitpunkt auf den Erlass der Entziehungsverfügung abzuheben ist. "

Das OVG NRW vertritt auch diese Auffassung.

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Beitrag von 125Chaos » Fr 22. Jun 2007, 11:46

Ähm, auf eine Punkteberechnung kommt es hier nicht an, da die Behörde gar nicht mehr nach § 4 entziehen will: sie hat gar keine Anstalten gemacht, die zweite Maßnahme der Punkteregelung beim Stand von 14 bis 17 Punkten nachzuholen, so dass der TE gar nicht über 17 Punkte hinauskommen kann bzw. konnte.

Hier wird nach § 3 entzogen. Und da scheint doch einhellig die Meinung zu bestehen, dass es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids ankommt.

Jedenfalls sind zur Zeit noch 3 alte Straftaten verwertbar: bei der jüngsten ist die 5 Jahresfrist bald rum.
Weiterhin sind zwei OWi's aus 2005 verwertbar.

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Beitrag von Volker Kalus » So 1. Jul 2007, 18:14

125Chaos hat geschrieben:Ähm, auf eine Punkteberechnung kommt es hier nicht an, da die Behörde gar nicht mehr nach § 4 entziehen will: sie hat gar keine Anstalten gemacht, die zweite Maßnahme der Punkteregelung beim Stand von 14 bis 17 Punkten nachzuholen, so dass der TE gar nicht über 17 Punkte hinauskommen kann bzw. konnte.
Das ergab sich nicht so direkt aus der Sachverhaltsdarstellung. Trotzdem bedarf es der Daten zur Beurteilung der Hemmung der Delikte !
Hier wird nach § 3 entzogen. Und da scheint doch einhellig die Meinung zu bestehen, dass es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids ankommt.
Es wird nach § 3 StVG i.V. mit § 46 Abs.1 FeV entzogen und bei der einhelligen Meinung irrst Du. Es gibt WS-behörden die das in bestimmten Konstellationen anders sehen. Aber das sollten wir in diesem Sachzusammenhang hier nicht vertiefen.
Jedenfalls sind zur Zeit noch 3 alte Straftaten verwertbar: bei der jüngsten ist die 5 Jahresfrist bald rum.
Weiterhin sind zwei OWi's aus 2005 verwertbar.
Solange wir hier keine konkreten Daten haben, kann eine derartige Aussage nicht mit genügend Sicherheit gemacht werden.

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