Wiedererteilung n. Trunkenheitsfahrt nach 7 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Andree
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Wiedererteilung n. Trunkenheitsfahrt nach 7 Jahren

Beitrag von Andree » Fr 29. Jun 2007, 11:11

Hallo!

Es geht um eine bekannte die hat vor 7 Jahren eine Trunkenheitsfahrt gemacht. Jetzt möchte sie gerne den Führerschein wieder haben.
Muss sie jetzt eine komplette neue Ausbildung machen?, mit Sonderfahrten und Theorie?
Oder entfallen die Sonderfahrten und Theorie, ist doch eine eigentlich eine Wiedererteilung, oder nicht?
Muss auch eine prakt. prfg. gefahren werden?
Wo kann dieses nachlesen? § 20 FeV gibt da nich sehr viel her!
Ist eine MPU erforderlich?

Gruß, Andree

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Fr 29. Jun 2007, 11:40

Die Ausbildung muss sie nur insoweit machen, als das zur Vorbereitung auf die Theorie- und auf die Praxisprüfung nötig ist, d.h. Besuch von Unterrichtsstunden und Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.
Der Fahrlehrer darf sie aber erst bei Prüfungsreife zur Prüfung vorstellen.

Ob sie eine MPU machen muss, hängt von der Vorgeschichte ab: lag die Alkoholisierung bei mindestens 1,6 Promille, so ist eine MPU vorgeschrieben.
Lag er darunter und war es die erste Alkoholfahrt, so wird eine MPU nur angeordnet, wenn noch besondere Gründe vorliegen.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » So 1. Jul 2007, 18:09

Die einschlägigen Regelungen hierzu findet man unter § 13 der Fahrerlaubnisverordnung.

Ansonstzen ist 125Chaos beizupflichten

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nena
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Beitrag von nena » Mo 2. Jul 2007, 07:02

Die Regelung über den Wegfall der "Ausbildungspflicht" findest du in § 7 Absatz 1 der Fahrschüler-ausbildungs-Ordnung (FahrschAusbO)

Nena
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang (Konrad Adenauer)

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