MPU rechtens?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
J.G.
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 4. Jul 2007, 21:35

MPU rechtens?

Beitrag von J.G. » Do 5. Jul 2007, 07:36

Hallo zusammen

Ich fasse mal zusammen.
Meine Frau leidet seit Novemer 2006 am Burnoutsyndrom (Beruflich bedingt).
Im selben Monat unverschuldeter Autounfall. Versicherungstechnisch wurde der Fall im Februar 2007 abgeschlossen. Zugunsten meiner Frau.
Dann Gerichtsverhandlung gegen den Unfallgegner, der das Bußgeld nicht zahlen wollte. Meine Frau gesundheitlich nicht in der Lage als Zeugin auszusagen. Auf anraten unseres Anwaltes ein Attest zum Gericht geschickt.
Als nächstes Post von der Fürerscheinstelle. Sie soll einen Thermin bei einem Verkehrsarzt vereinbaren oder den Führerschein freiwillig abgeben. Der Richter hatte (wegen nicht erscheinen bei Gericht) Zweifel an der Fahrtüchtigkeit meiner Frau. Untersuchung beim TÜV-Nord machen lassen (300,-Euro). Ergebnis:

"Frau ***** kann trotz der bestehenden Gesundheitsstörung bzw. Erkrankung ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr sicher führen."

Das hört sich für mein Verständnis Positiv an. Aber es steht noch ein Satz dabei.

"Zur Auflkärung der Eignungsbedenken sind weitere Gutachten erforderlich."

Was soll das? Ist sie nun fähig ein PKW zu führen oder nicht?
In meinen Augen ist das Geldmacherei!! Was kann man dagegen tun?
Zur Info: Meine Frau nahm niemals Drogen, trinkt keinen Alkohol, der Führerschein wurde nie eingezogen, hatte niemals einen verschuldeten Unfall und hatte nie einen Punkt in Flensburg.
Wir brauchen dringend Hilfe, da wir in einen Behördenstrudel geraten sind, aus dem wir, so wie es aussieht, alleine nicht mehr heraus kommen.

Danke schon mal für Ihre Hilfe,
J.G:


P.S. Inzwischen ist das nächste Schreiben von der Führerscheinstelle mit der Aufvorderung, sich einer teilpsychologischen Untersuchung zu unterziehen, eingetroffen. Ich glaub es nicht!

Benutzeravatar
125Chaos
Aktiver Benutzer
Beiträge: 55
Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47

Beitrag von 125Chaos » Do 5. Jul 2007, 14:36

Ohne genaue Kenntnis

a) des Attestes, welches bei Gericht eingereicht wurde wegen der Zeugenaussage

b) des ärztlichen Gutachtens des TÜV

kann man hier kaum etwas Sinnvolles sagen.


Es kann sowohl sein, dass hier eine schlüssige Behördenargumentation vorliegt, als auch, dass hier noch Eignungsbedenken konstruiert werden, die keine Substanz haben.

Hellsehen kann hier im Forum keiner.

Benutzeravatar
J.G.
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 4. Jul 2007, 21:35

Beitrag von J.G. » Do 12. Jul 2007, 13:58

Jetzt kümmert sich unser Anwalt darum. Braucht aber noch Zeit um alle Informationen zusammen zu tragen.

Benutzeravatar
nena
Aktiver Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: Mo 25. Jun 2007, 08:33
Wohnort: NRW

Beitrag von nena » Do 12. Jul 2007, 14:12

J.G. hat geschrieben:Jetzt kümmert sich unser Anwalt darum. Braucht aber noch Zeit um alle Informationen zusammen zu tragen.
Ja, die braucht man auch, um sich wirklich ein Bild zu machen. Was stand denn überhaupt in dem ärztlichen Attes bzw. von welcher Erkrankung geht denn das Gutachten aus?
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang (Konrad Adenauer)

Benutzeravatar
TomXY
Aktiver Benutzer
Beiträge: 5
Registriert: Fr 10. Mär 2006, 17:27
Wohnort: schwaben / europa

Beitrag von TomXY » So 15. Jul 2007, 05:04

noch mal ein beweis dafür das der tüv ein
verein ist der auf profit aus ist!


schweinerrei !!!! :twisted:
Rechtsschreibfehler gefunden ?
Gratulation darfst sie als Trophäe behalten :-)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 33 Gäste