schwieriger Fall

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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edvonschleck
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schwieriger Fall

Beitrag von edvonschleck » Mi 19. Sep 2007, 11:46

Hallo!

wer kann mir bei folgendem fall helfen ?

der betroffene ist inhaber der fahrerlaubnis der klassen a1 und b auf probe.

die fahrerlaubnis der klassen a1 und m wurden nach §2a III stvg entzogen und neu erteilt.

mittlerweile liegen 3 weitere schwerwiegende verstöße vor.

wie ist nun zu verfahren?

muss hier insgesamt § 2a V s. 4 und 5 stvg angewendet werden und eine mpu angeordnet werden?

oder ist grundsätzlich zwischen der fahrerlaubnis der verschiedenen klassen zu unterscheiden und nur bezüglich der klasse a1 § 2a V anzuwenden und bezüglich der klasse b die fahrerlaubnis nach § 2a III möglicherweise zu entziehen?

danke für rechtskundigen rat!

mfg

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Mi 19. Sep 2007, 13:15

Grundsätzlich ist es egal wann welche FE-Klasse erteilt wurde. Der Betroffene ist Inhaber einer Fahrerlaubnis (mit welchen Klassen spielt hier keine Rolle).

Sofern in der Probezeit nach der Neuerteilung weitere Verstöße festgestellt werden, muss eine MPU angeordnet werden.
Gruß
Christian Schulz
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edvonschleck
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Beitrag von edvonschleck » Mi 19. Sep 2007, 13:37

Vielen Dank schon mal!

Noch ne Frage:

Ich habe jetzt bereits des Öfteren gelesen, dass diese Anordnung kein Verwaltungsakt i.S.d. VwVfG ist.

Wie sieht denn dann so ein Bescheid, der die MPU nach § 2a Abs.5 StVG anordnet konkret (vor allem in der Tenorierung) aus?

Hat vielleicht jemand einen entsprechenden Originalbescheid?

muss nämlich so ein Ding entwerfen und habe nicht wirklich ahnung davon...

Danke Euch!

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edvonschleck
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Beitrag von edvonschleck » Mi 19. Sep 2007, 13:41

Ergänzung:

interessant wäre dabei vor allem auch, wie eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung oder des Gleichen aussehen muss,....wobei eine Rechtsbehelfsbelehrung ja obsolet sein dürfte, wenn es kein VA ist ?!?

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Mi 19. Sep 2007, 17:44

Wurde denn die Klasse B erst nach dem Entzug und der Neuerteilung der Klasse A1 erworben?

Oder wurde die Klasse B vom Entzug ausgenommen?

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edvonschleck
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Beitrag von edvonschleck » Mi 19. Sep 2007, 18:25

Also, laut Aktenlage bezog sich der Entzug wohl nur auf die Klasse A1 und M.

Allerdings kann es auch sein dass der Betroffene die Klasse B erst danach gemacht hat o.ä.

jedenfalls hat sich für mich das Problem insoweit gelöst, als dass mir von meinem Ausbilder mitgeteilt wurde, dass ich möglicherweise einen nicht ganz vollständigen Aktenauszug habe und daher für die Bearbeitung der Aufgabe davon ausgehen soll, dass sich der Entzug auf beide Klassen bezog.

Allen, die sich Gedanken gemacht haben, trotzdem herzlichen Dank!

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Christian Schulz
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Beitrag von Christian Schulz » Do 20. Sep 2007, 07:26

Also:

1. Es ist bei der Anordnung zur MPU unerheblich ob nur A1/M entzogen worden ist und er nunmehr im Besitz der A1 und B ist. Er ist Fahrerlaubnisinhaber und die Eignung bezieht sich auf alle Klassen und nicht nur auf einzelne Klassen.

2. Eine "Anornung" zur MPU ist keine Anordnung in dem Sinne, da es sich um keinen VA handelt. Daher bedarf es auch keiner Rechtsmittelbelehrung.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

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Beitrag von Villegirl » Do 20. Sep 2007, 08:40

Ich würde doch empfehlen, das Ganze im internen Verwaltungsforum weiter zu diskutieren :wink:

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edvonschleck
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Beitrag von edvonschleck » Do 20. Sep 2007, 11:55

dumme frage, da ich neu bin:

was genau ist das interne VErwaltungsforum???

Danke an Alle!

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MirageX
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Beitrag von MirageX » Do 20. Sep 2007, 13:43

Da bist doch bestimmt Mitarbeiter einer FE-Behörde. Wenn du dich über Volker registrieren hast lassen, hast du Zugang zum Internen Forum, das eben nur von registrierten Personen - Verwaltungsleuten -besucht werden kann. In diesem forum werden dann eben die Themen besprochen, die für Mitarbeiter der Behörden wichtig sind

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