EUGH v.2606.08 nicht nachvollziehbar

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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koby911
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Registriert: Sa 28. Jun 2008, 07:48

EUGH v.2606.08 nicht nachvollziehbar

Beitrag von koby911 » Sa 28. Jun 2008, 07:52

Hallo, Liebe Forum gemeinde

zu Meinen werdegang

1996 Entzug der fahrerlaubnis wegen Fahren ohne Führerschein,
1997 Nachschulung erfolgreich abgelegt
1999 Neuerteilung des Führerschein mit MPU nicht Erfolgreich bestanden ( wie so oft)
Anschliesend Arbeitsloß geworden und natürlich kein Geld zu verfügung mein gedanke ihr könnt mich .....

2004 Wohnhaft in CZ Berufsbediengt mit Kompleter Führerschein Ausbildung erfolgreich ( Klasse B)
2004 in Besitz des CZ Führerschein
2005 Neuer Wohnsitz in Österreich
2005 Den CZ Führerschein erfolgreich umgeschrieben ohne Probleme Dank Austria
2008 Ausbildung zur Klasse A in CZ wegen Kostengründen ebenfals erfolgreich .

Jetzt meine frage ???
bin in jeden land auch anständig gemeldet gewesen ,
2008 Wohnhaft in Deutschland ,
vor kurzen Kontrolle Führerschein weg , angeblich Fahren ohne Führerschein in Deutschland und Strafanzeige.
Toll dieses neue gesetz.
Bitte um Hilfe.

Warum wird meine fahrberechtigung nicht annerkannt ohne Verschulden der letzten jahre.

PS , Ganz Vergessen nach auskunft der Führerscheinstelle besteht die MPU noch 10 Jahre.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 29. Jun 2008, 00:46

Welcher Wohnsitz war im ersten Cz-FS eingetragen? Wenn Cz, Du im Anschluss in Ö regulär gemeldet warst, dort gelebt hast, dann solltest Du die FEB und die StA auf das EUGH-Urteil vom 26.06.2008 aufmerksam machen, denn es wird Dir zum Vorteil gereichen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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