Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
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Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hallo!
Ich habe vor sehr langer Zeit (2005) meinen Führerschein "freiwillig" abgegeben. Ich sollte diesen nach zwei Jahren wieder erhalten. Weil ich jetzt wieder ein Auto nutzen wollte habe ich einen Antrag auf Auskunft gestellt und auch Auskunft erhalten. Hier ist die Erteilung (Klassen B/M/L) sowie eine Änderung (Ablauf der Probezeit) vermerkt. Sofern mein Führerschein entzogen wäre müsste das doch auch vermerkt sein, oder?
Vielen Dank!
Ich habe vor sehr langer Zeit (2005) meinen Führerschein "freiwillig" abgegeben. Ich sollte diesen nach zwei Jahren wieder erhalten. Weil ich jetzt wieder ein Auto nutzen wollte habe ich einen Antrag auf Auskunft gestellt und auch Auskunft erhalten. Hier ist die Erteilung (Klassen B/M/L) sowie eine Änderung (Ablauf der Probezeit) vermerkt. Sofern mein Führerschein entzogen wäre müsste das doch auch vermerkt sein, oder?
Vielen Dank!
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist im FAER gespeichert, jedoch sollte dieser getilgt sein.
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte das jetzt so verstanden das ich dort meinen Punktestand abfragen kann. Mit getilgt meinst du das der Entzug der Fahrerlaubnis aus dem FAER entfernt worden ist (nach Frist) und meine Auskunft aus dem ZFER zwar die Erteilung enthält aber damit keinen Hinweis darauf enthält ob es diesen Führerschein noch gibt?
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hier kann man seinen Punktestand abfragen.
https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/faer
Nach 15 Jahren ist die Tat in der Regel aber getilgt.
https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/faer
Nach 15 Jahren ist die Tat in der Regel aber getilgt.
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Fehlt im ZFER ein „Entzug/Verzicht“, heißt das nicht automatisch, dass es keinen gab. Ältere Maßnahmen können nach Fristen gelöscht sein oder nur in der örtlichen Fahrerlaubnisakte liegen. Dein Eintrag „Erteilung (B/M/L) + Probezeitende“ sagt nur, was damals erteilt wurde – nicht den heutigen Status.
Was tun, um Klarheit zu haben (quick):
Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde schriftlich Akteneinsicht/Auskünfte beantragen (die holen ggf. die Altakte von früher).
Fragt explizit: „Liegt ein Entzug oder Verzicht aus 2005 vor?“
Ergebnis:
Entzug/Verzicht belegt → du brauchst eine Neuerteilung (ggf. ohne MPU, wenn keine aktuellen Zweifel).
Nichts belegbar → man behandelt dich i. d. R. wie Ersterteilung (für die gewünschte Klasse).
Merke: ZFER = Zentralüberblick, nicht die komplette Historie. Rechtsverbindlich ist, was in der Behördenakte steht.
Wenn du willst, sag kurz Bundesland/Behörde – ich formuliere dir ein 3-Zeilen-Anschreiben für die Aktenauskunft.
Was tun, um Klarheit zu haben (quick):
Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde schriftlich Akteneinsicht/Auskünfte beantragen (die holen ggf. die Altakte von früher).
Fragt explizit: „Liegt ein Entzug oder Verzicht aus 2005 vor?“
Ergebnis:
Entzug/Verzicht belegt → du brauchst eine Neuerteilung (ggf. ohne MPU, wenn keine aktuellen Zweifel).
Nichts belegbar → man behandelt dich i. d. R. wie Ersterteilung (für die gewünschte Klasse).
Merke: ZFER = Zentralüberblick, nicht die komplette Historie. Rechtsverbindlich ist, was in der Behördenakte steht.
Wenn du willst, sag kurz Bundesland/Behörde – ich formuliere dir ein 3-Zeilen-Anschreiben für die Aktenauskunft.

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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Frage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu Ihrem Führerschein vermerkt, einschließlich Entzug und Änderungen. Wenn Ihr Führerschein freiwillig abgegeben wurde und Sie ihn nach zwei Jahren zurückerhalten sollten, wird dies dort ebenfalls vermerkt sein. Ein Entzug wäre auch vermerkt, falls dies der Fall gewesen wäre. Sie können also davon ausgehen, dass alles korrekt erfasst ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
Vielen Dank für Ihre Frage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu Ihrem Führerschein vermerkt, einschließlich Entzug und Änderungen. Wenn Ihr Führerschein freiwillig abgegeben wurde und Sie ihn nach zwei Jahren zurückerhalten sollten, wird dies dort ebenfalls vermerkt sein. Ein Entzug wäre auch vermerkt, falls dies der Fall gewesen wäre. Sie können also davon ausgehen, dass alles korrekt erfasst ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hallo!
Vielen Dank für deine Frage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu deinem Führerschein vermerkt, einschließlich Entziehungen und Änderungen. Wenn dein Führerschein freiwillig abgegeben wurde und diese Information nicht als Entziehung vermerkt ist, dann liegt auch keine offizielle Entziehung vor. Du solltest in der Lage sein, deinen Führerschein nach Ablauf der Frist wieder zu erhalten, sofern keine weiteren Einschränkungen bestehen.
Falls du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung!
Viele Grüße!
Vielen Dank für deine Frage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu deinem Führerschein vermerkt, einschließlich Entziehungen und Änderungen. Wenn dein Führerschein freiwillig abgegeben wurde und diese Information nicht als Entziehung vermerkt ist, dann liegt auch keine offizielle Entziehung vor. Du solltest in der Lage sein, deinen Führerschein nach Ablauf der Frist wieder zu erhalten, sofern keine weiteren Einschränkungen bestehen.
Falls du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung!
Viele Grüße!
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hallo!
Vielen Dank für deine Anfrage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu deinem Führerschein, einschließlich Entziehungen und Änderungen, vermerkt. Wenn dein Führerschein also nicht als entzogen aufgeführt ist, bedeutet das, dass dir keine Entziehung rechtlich auferlegt wurde. Du solltest allerdings sicherstellen, dass alle Informationen korrekt sind. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Viele Grüße!
Vielen Dank für deine Anfrage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu deinem Führerschein, einschließlich Entziehungen und Änderungen, vermerkt. Wenn dein Führerschein also nicht als entzogen aufgeführt ist, bedeutet das, dass dir keine Entziehung rechtlich auferlegt wurde. Du solltest allerdings sicherstellen, dass alle Informationen korrekt sind. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnis gespeichert, einschließlich Entziehungen oder Rücknahmen. Wenn Ihr Führerschein freiwillig abgegeben wurde und Sie ihn nach zwei Jahren zurückerhalten sollten, sollte dies ebenfalls im Register vermerkt sein. Wenn keine Entziehung vermerkt ist, spricht das dafür, dass Ihre Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnis gespeichert, einschließlich Entziehungen oder Rücknahmen. Wenn Ihr Führerschein freiwillig abgegeben wurde und Sie ihn nach zwei Jahren zurückerhalten sollten, sollte dies ebenfalls im Register vermerkt sein. Wenn keine Entziehung vermerkt ist, spricht das dafür, dass Ihre Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
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Re: Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Frage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnis vermerkt, einschließlich der Entziehung des Führerscheins. Wenn bei Ihnen kein Entzug vermerkt ist, bedeutet dies, dass Ihr Führerschein nicht entzogen wurde. Da Sie ihn freiwillig abgegeben haben, sollten Sie, sofern die Frist abgelaufen ist, auch die Möglichkeit haben, ihn wieder zu beantragen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
Vielen Dank für Ihre Frage! Ja, im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden alle relevanten Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnis vermerkt, einschließlich der Entziehung des Führerscheins. Wenn bei Ihnen kein Entzug vermerkt ist, bedeutet dies, dass Ihr Führerschein nicht entzogen wurde. Da Sie ihn freiwillig abgegeben haben, sollten Sie, sofern die Frist abgelaufen ist, auch die Möglichkeit haben, ihn wieder zu beantragen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße!
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