Hallo,
ich würde gerne einen Motorroller mit 125 qm fahren.
Allerdings habe ich meinen Auto-Führerschein erst am 23.06.1986 also vor
dem Stichtag (01.04.1980) gemacht!
Da ich aber jetzt keine große Lust habe, extra noch einen Führerschein
für ein Motorrad zu machen, meine Frage:
Ändert sich da per Gesetz etwas in der nächsten Zeit?
Oder dürfen nach wie vor, nur ältere Führerschein-Inhaber in den Genuß
von 125 qm-fahren kommen?
Die Italiener dürfen doch auch 100qm mit Ihrem Autoführerschein fahren!
Wenn nicht, komme ich wohl nicht drum herum, einen Motorrad-Führerschein zu machen.
Über eine kurze Info hierzu würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Sabine-Maria
125 qm mit Führerscheinklasse 3?
- Sabine-Maria
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Hallo Sabine-Maria
nach den mir bis jetzt vorliegenden Informationen ändert sich an der Regelung in nächster Zukunft nichts.
Es dürfen bis auf weiteres nur die Leute ein Krad mit 125 qm mit der Fahrerlaubnis der Klasse 3 fahren, die ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben und durchgehend auch im Besitz dieser Fahrerlaubnis waren.
Du müsstes also tatsächlich ganz normal die Erweiterung deiner Fahrerlaubnis beantragen und ganz normal den Führerschein der Klasse A 1 machen.
nach den mir bis jetzt vorliegenden Informationen ändert sich an der Regelung in nächster Zukunft nichts.
Es dürfen bis auf weiteres nur die Leute ein Krad mit 125 qm mit der Fahrerlaubnis der Klasse 3 fahren, die ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben und durchgehend auch im Besitz dieser Fahrerlaubnis waren.
Du müsstes also tatsächlich ganz normal die Erweiterung deiner Fahrerlaubnis beantragen und ganz normal den Führerschein der Klasse A 1 machen.
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