Hallo zusammen,
Eine Frage zum P-Schein:
Sachverhalt:
Eine gemeinnützige Hilfsorganisation möchte anlässlich des Weihnachtsfestes mit einem Behindertentransportwagen einen unentgeltlichen Fahrdienst für Behindete Menschen durchführen.
Benötigen die Fahrer einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung?
Wäre der Fahrdienst entgeltlich würde es sichh m..E. um einen Mietwagenbetrieb handeln, der einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung erforderun würde.
Ändert die Unentgeltlichkeit hieran etwas?
Danke im Voraus.
Rpfl.
FS zur Fahrgastbeförderung erforderlich
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Es wird weder ein P-Schein noch eine Mietwagenkonzession benötigt.
Nach § 1 Abs. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) handelt es sich um eine unentgeltliche Beförderung im Zuge einer Fahrgemeinschaft. Selbst bei geschäftsmäßiger (also stets wiederkehrender Beförderung) Fahrgastbeförderung ist kein Schein und auch keine Konzession notwendig. Wichtig ist nur, dass für die Beförderung kein Entgelt (auch kein mittelbares Entgelt) oberhalb der Betriebskosten (also maximal die Benzinkosten dürfen von den Beförderten bezahlt werden) entrichtet wird. Bei mittelbarer Bezahlung ist ebenfalls kein Schein und keine Konzession notwendig, wenn Fahrzeuge bis max. 6 Sitzplätzen verwendet werden (§ 1 Nr. 3 Freistellungsverordnung).
Dies gilt nicht, wenn die Beförderung in Fahrzeugen über 9 Fahrgastplätzen durchgeführt wird. Hierfür wird ein Busschein benötigt.
Nach § 1 Abs. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) handelt es sich um eine unentgeltliche Beförderung im Zuge einer Fahrgemeinschaft. Selbst bei geschäftsmäßiger (also stets wiederkehrender Beförderung) Fahrgastbeförderung ist kein Schein und auch keine Konzession notwendig. Wichtig ist nur, dass für die Beförderung kein Entgelt (auch kein mittelbares Entgelt) oberhalb der Betriebskosten (also maximal die Benzinkosten dürfen von den Beförderten bezahlt werden) entrichtet wird. Bei mittelbarer Bezahlung ist ebenfalls kein Schein und keine Konzession notwendig, wenn Fahrzeuge bis max. 6 Sitzplätzen verwendet werden (§ 1 Nr. 3 Freistellungsverordnung).
Dies gilt nicht, wenn die Beförderung in Fahrzeugen über 9 Fahrgastplätzen durchgeführt wird. Hierfür wird ein Busschein benötigt.
G.G.
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