In der EWG Verordnung 3820/85, Art. 5 und in AETR, Art. 5 ist geregelt, daß Fahrer im Personenverkehr, die im Umkreis von über 50KM eingesetzt weren, bestimmte Vorerfahrungen nachweisen müssen.
Frage hierzu: Wie genau muß dieser Nachweis erbracht werden, bzw. wo finde ich entsprechende Vorschriften/Regelungen in denen Näheres hierzu zu finden ist?
Genügt z.B. als Nachweis für eine 1-jährige Tätigkeit mit Kfz über 3,5t eine Bescheinigung des Arbeitgebers, oder müssen evtl. Diagrammscheiben vorgelegt werden?
Vielen Dank für für's Mitdenken und suchen

Michael