dort sind ja einige punkte zum ausfüllen. mitunter punkt 5 vorstrafen und massnahmen. dabei wird gefragt ob man schon mal bestraft wurde und was es für eine strafe war. ich damals noch wohnhaft in deutschland hatte dort vor 8 jahren eine geldstrafe wg. besitz von geringen mengen btm. in deutschland wird diese strafe nach spätestens 5 jahren aus dem register gelöscht. muss ich dann jetzt beim führerscheinantrag in der schweiz trotzdem angeben dass ich damals in deutschland bestraft wurde ? kommt bestimmt nicht so gut wenn ich den führerschein jetzt in der schweiz machen möchte...
also muss ich angaben dazu machen oder nicht ? ist ja schon lange her und bin seit damals auch brav geworden und es ist seither nichts mehr vorgefallen.
danke.
Angaben beim Gesuch um Erteilung eines Führerausweises
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