Hallo, bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Habe seit Sep. 05 die Fahrerlaubnis Klasse A1,
Jetzt habe ich am 15.5.07 die Klasse A bestanden.
Ist es richtig, dass ich für die Dauer von 2 Jahren nur Motorräder bis 25 Kw fahren darf?
Ich habe gehört, wenn man A1 schon 2 Jahre hat, dass Klasse A dann unbeschränkt gilt. Ich will nix falsch machen, also bitte helft mir!!
Gruß Tim
von A1 zu A ??
- MorkvomOrk
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Aufgrund deines user-Namens gehe ich davon aus, daß du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast
Du hast somit die Fahrerlaubnisprüfung für die beschränkte Kl. A i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 FeV gemacht. Diese berechtigt dich in der Tat in den ersten zwei Jahren lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Nach Ablauf der 2 Jahre bist du berechtigt alle Krafträder zu fahren. Diese Berechtigung tritt kraft Gesetzes ein, d. h. es ist nicht vorgeschrieben, daß du dir danach einen neuen Führerschein ausstellen läßt.
Daß man nach zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 unmittelbar die Kl. A unbeschränkt erwerben kann ist nicht richtig. Hier wurde offensichtlich die Klasse A1 mit der Kl. A beschränkt verwechselt.

Du hast somit die Fahrerlaubnisprüfung für die beschränkte Kl. A i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 FeV gemacht. Diese berechtigt dich in der Tat in den ersten zwei Jahren lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Nach Ablauf der 2 Jahre bist du berechtigt alle Krafträder zu fahren. Diese Berechtigung tritt kraft Gesetzes ein, d. h. es ist nicht vorgeschrieben, daß du dir danach einen neuen Führerschein ausstellen läßt.
Daß man nach zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 unmittelbar die Kl. A unbeschränkt erwerben kann ist nicht richtig. Hier wurde offensichtlich die Klasse A1 mit der Kl. A beschränkt verwechselt.
- tim88
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- corneliusrufus
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Dann wäre es sehr nett von Dir, Deinen Fahrlehrer darüber zu informieren. Schließlich könnte er sonst seinen A1-Kunden weiterhin die Illusion der großen Klasse A vermitteln und stattdessen erhalten sie Post von der Staatsanwaltschaft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hm, ein Fahrlehrer sollte das jedoch wissen.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
Hm, ein Fahrlehrer sollte das jedoch wissen.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
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