Europa – Kleinkraftrad – 125ccm
- paul gehlen
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Europa – Kleinkraftrad – 125ccm
Hab eine Frage! In welchem Europa-Land darf ich mit meinem Führerschein B (3), ausgestellt 1997, ein Kleinkraftrad mit 125ccm fahren? In Deutschland darf ich ja nur bis 50ccm damit fahren.
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Auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums findet sich folgendes:
"Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen."
http://www.bmv.de/-,1447.1491/Gueltigke ... hrerla.htm
"Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen."
http://www.bmv.de/-,1447.1491/Gueltigke ... hrerla.htm
- MorkvomOrk
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Da sich die Fahrberechtigung jeweils nach der vorhandenen Fahrerlaubnis richtet, kann ich mir nicht vorstellen, daß man mit einem dt. Führerschein der Klasse 3 von 1997 im Ausland Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren darf, auch wenn nach den Vorschriften des Landes dort der PKW-FS evtl. das Führen von LKrd bis 125 ccm ermöglicht. Diese Einschlußregelung kann immer nur vom betreffenden Land erteilten FE'e betreffen!
Die entsprechenden Einschlußregelungen (ohne weitere Prüfung/Ausbildung) gelten meines Wissens in Belgien und Italien.
Die entsprechenden Einschlußregelungen (ohne weitere Prüfung/Ausbildung) gelten meines Wissens in Belgien und Italien.
- corneliusrufus
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- 125Chaos
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Ob man auch mit einem deutschen PkW-Führerschein in den entsprechenden Ländern (Belgien, Frankreich, Spanien, Italien) Leichtkrafträder fahren darf, ist in der Tat nicht klar:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... t&p=278933
Wichtig ist zunächst, dass der PkW-Führerschein in Belgien, Frankreich und Spanien ein gewisses Mindestalter erreicht hat.
Fakt ist, dass der dort verlinkte in Belgien wohnhafte User behauptet hat, er dürfe laut Angaben der belgischen Behörden in Belgien mit seinem 1999 in Deutschland erworbenen EU-Kartenführerschein 125er fahren.
Motorradvermieter auf den spanischen Urlaubsinseln behaupten auch oftmals, dass man mit einem deutschen Klasse 3 oder B Führerschein 125er fahren darf.
Nach deutschem Recht wäre es übrigens so, dass man als Tourist im Umfang der Berechtigung des Ausstellerlandes fahren darf (IntKfzVO), nach Wohnsitznahme in Deutschland aber in den Genuss der entsprechenden deutschen Berechtigung kommt (FeV).
In den vier genannten EU-Staaten sollte man sich aber vorsichtshalber immer erst bei einer Behörde erkundigen, ob man 125er fahren darf.
Ein vor dem 1.4.80 ausgestellter deutscher 3er enthält allerdings die Klasse A1, so dass man mit ihm europaweit 125er fahrer darf.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... t&p=278933
Wichtig ist zunächst, dass der PkW-Führerschein in Belgien, Frankreich und Spanien ein gewisses Mindestalter erreicht hat.
Fakt ist, dass der dort verlinkte in Belgien wohnhafte User behauptet hat, er dürfe laut Angaben der belgischen Behörden in Belgien mit seinem 1999 in Deutschland erworbenen EU-Kartenführerschein 125er fahren.
Motorradvermieter auf den spanischen Urlaubsinseln behaupten auch oftmals, dass man mit einem deutschen Klasse 3 oder B Führerschein 125er fahren darf.
Nach deutschem Recht wäre es übrigens so, dass man als Tourist im Umfang der Berechtigung des Ausstellerlandes fahren darf (IntKfzVO), nach Wohnsitznahme in Deutschland aber in den Genuss der entsprechenden deutschen Berechtigung kommt (FeV).
In den vier genannten EU-Staaten sollte man sich aber vorsichtshalber immer erst bei einer Behörde erkundigen, ob man 125er fahren darf.
Ein vor dem 1.4.80 ausgestellter deutscher 3er enthält allerdings die Klasse A1, so dass man mit ihm europaweit 125er fahrer darf.
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