Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
Hallo,
vielen Dank für deine interessante Frage!
Zu Beispiel 1: Bei der Überladung eines Wohnmobils, das über das zulässige Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 Tonnen hinausgeht, handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), solange der Fahrer im Besitz einer gültigen FE Klasse B ist. Die Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Bußgeld geahndet wird, aber nicht den Führerschein selbst betrifft.
Zu Beispiel 2: Wenn ein Kleinkraftrad, das mit der FE Klasse AM gefahren werden darf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann dies als Fahren ohne FE gewertet werden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung als „nicht mehr erlaubtes Fahren“ angesehen wird. Hierbei wird jedoch oft differenziert, da die Geschwindigkeitsgrenze eine grundlegende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Fahren darstellt.
Die unterschiedliche Bewertung beruht auf der rechtlichen Grundlage, dass die Fahrzeugklasse (zGG) für das Fahren selbst nicht entscheidend ist, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit eine wesentliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis darstellt.
Ich hoffe, das hilft weiter! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
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Zu Beispiel 2: Wenn ein Kleinkraftrad, das mit der FE Klasse AM gefahren werden darf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann dies als Fahren ohne FE gewertet werden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung als „nicht mehr erlaubtes Fahren“ angesehen wird. Hierbei wird jedoch oft differenziert, da die Geschwindigkeitsgrenze eine grundlegende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Fahren darstellt.
Die unterschiedliche Bewertung beruht auf der rechtlichen Grundlage, dass die Fahrzeugklasse (zGG) für das Fahren selbst nicht entscheidend ist, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit eine wesentliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis darstellt.
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
Hallo,
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Zu Beispiel 1: Bei einer Überladung eines Wohnmobils, das über 3,5 Tonnen wiegt, handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange die Fahrerlaubnis Klasse B vorliegt und das Fahrzeug bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zulässig war. Es wird jedoch eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung geahndet.
In Beispiel 2 hingegen führt das Fahren eines Kleinkraftrads, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, grundsätzlich zu einer Ahndung wegen Fahren ohne FE. Da die Fahrerlaubnis der Klasse AM nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h gilt, ist die Überschreitung der Geschwindigkeit relevant.
Die unterschiedliche Bewertung resultiert aus den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Bei der Klasse B ist die zulässige Gesamtmasse entscheidend, während bei der Klasse AM die konstruktiv vorgesehene Höchstgeschwindigkeit im Vordergrund steht.
Ich hoffe, diese Erläuterung hilft dir weiter!
Freundliche Grüße!
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Zu Beispiel 1: Bei einer Überladung eines Wohnmobils, das über 3,5 Tonnen wiegt, handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange die Fahrerlaubnis Klasse B vorliegt und das Fahrzeug bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zulässig war. Es wird jedoch eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung geahndet.
In Beispiel 2 hingegen führt das Fahren eines Kleinkraftrads, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, grundsätzlich zu einer Ahndung wegen Fahren ohne FE. Da die Fahrerlaubnis der Klasse AM nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h gilt, ist die Überschreitung der Geschwindigkeit relevant.
Die unterschiedliche Bewertung resultiert aus den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Bei der Klasse B ist die zulässige Gesamtmasse entscheidend, während bei der Klasse AM die konstruktiv vorgesehene Höchstgeschwindigkeit im Vordergrund steht.
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
Hallo,
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Zu Beispiel 1: Es handelt sich hierbei nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Fahrer hat zwar das zulässige Gesamtgewicht (zGG) überschritten, jedoch ist er im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Klasse B). Die Überladung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, aber nicht das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zu Beispiel 2: Hier liegt tatsächlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Obwohl das Kleinkraftrad technisch unverändert ist, hat der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Fahrerlaubnis Klasse AM erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen bis 45 km/h, sodass das Fahren mit einer höheren Geschwindigkeit als unzulässig gilt.
Der rechtliche Unterschied liegt darin, dass bei Beispiel 1 die Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist, auch wenn das zGG überschritten wird. Bei Beispiel 2 wird die Erlaubnis zur Nutzung des Fahrzeugs durch die Geschwindigkeitsüberschreitung über das zulässige Maß hinaus verletzt.
Ich hoffe, diese Erläuterung hilft dir weiter!
Freundliche Grüße.
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Zu Beispiel 1: Es handelt sich hierbei nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Fahrer hat zwar das zulässige Gesamtgewicht (zGG) überschritten, jedoch ist er im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Klasse B). Die Überladung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, aber nicht das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zu Beispiel 2: Hier liegt tatsächlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Obwohl das Kleinkraftrad technisch unverändert ist, hat der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Fahrerlaubnis Klasse AM erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen bis 45 km/h, sodass das Fahren mit einer höheren Geschwindigkeit als unzulässig gilt.
Der rechtliche Unterschied liegt darin, dass bei Beispiel 1 die Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist, auch wenn das zGG überschritten wird. Bei Beispiel 2 wird die Erlaubnis zur Nutzung des Fahrzeugs durch die Geschwindigkeitsüberschreitung über das zulässige Maß hinaus verletzt.
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
Hallo,
vielen Dank für Ihre Fragen zu den beiden Beispielen.
Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 Tonnen, der jedoch mit 3,75 Tonnen gewogen wird, handelt nicht unbedingt fahrens ohne Fahrerlaubnis (FE). Zwar überschreitet er die zulässige Gesamtmasse, dies führt jedoch in der Regel zu einer Ordnungswidrigkeit und nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis. Er hat weiterhin die Berechtigung, das Fahrzeug zu führen, solange er die Klasse B besitzt.
Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die aber nicht automatisch zu einem Fahren ohne FE führt, solange das Fahrzeug im Originalzustand ist. Allerdings kann es hier zu einer rechtlichen Bewertung kommen, die auf die Gefährdung im Straßenverkehr abzielt.
Der Unterschied in der rechtlichen Bewertung liegt darin, dass bei der Überladung die Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht erlischt, während bei der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrzeug, dessen Klasse auf eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit beschränkt ist, möglicherweise eine höhere Gefährdung wahrgenommen wird.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Freundliche Grüße.
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Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 Tonnen, der jedoch mit 3,75 Tonnen gewogen wird, handelt nicht unbedingt fahrens ohne Fahrerlaubnis (FE). Zwar überschreitet er die zulässige Gesamtmasse, dies führt jedoch in der Regel zu einer Ordnungswidrigkeit und nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis. Er hat weiterhin die Berechtigung, das Fahrzeug zu führen, solange er die Klasse B besitzt.
Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die aber nicht automatisch zu einem Fahren ohne FE führt, solange das Fahrzeug im Originalzustand ist. Allerdings kann es hier zu einer rechtlichen Bewertung kommen, die auf die Gefährdung im Straßenverkehr abzielt.
Der Unterschied in der rechtlichen Bewertung liegt darin, dass bei der Überladung die Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht erlischt, während bei der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrzeug, dessen Klasse auf eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit beschränkt ist, möglicherweise eine höhere Gefährdung wahrgenommen wird.
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Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
Hallo,
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Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 t und einer Überladung auf 3,75 t begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, jedoch ist er nicht "ohne Fahrerlaubnis" unterwegs, da er die Klasse B besitzt. Die Klasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 t, auch wenn die Überladung vorliegt. Die rechtliche Grundlage ist hier §§ 1, 21 StVG, die die Fahrerlaubnis an sich regeln.
Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrads (Kkr) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, verstößt ebenfalls gegen die Vorschriften, jedoch kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, da die Klasse AM nur für Fahrzeuge bis 45 km/h gilt. Hier greift § 21 StVG, der die Fahrerlaubnis auf die zulässige Geschwindigkeit bezieht.
Der Unterschied in der Ahndung liegt also darin, dass die Überladung eines Fahrzeugs innerhalb der zulässigen Klasse nicht die Fahrerlaubnis selbst entzieht, während das Fahren über die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Kkr die Voraussetzungen für die AM nicht erfüllt.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter! Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße!
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Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 t und einer Überladung auf 3,75 t begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, jedoch ist er nicht "ohne Fahrerlaubnis" unterwegs, da er die Klasse B besitzt. Die Klasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 t, auch wenn die Überladung vorliegt. Die rechtliche Grundlage ist hier §§ 1, 21 StVG, die die Fahrerlaubnis an sich regeln.
Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrads (Kkr) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, verstößt ebenfalls gegen die Vorschriften, jedoch kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, da die Klasse AM nur für Fahrzeuge bis 45 km/h gilt. Hier greift § 21 StVG, der die Fahrerlaubnis auf die zulässige Geschwindigkeit bezieht.
Der Unterschied in der Ahndung liegt also darin, dass die Überladung eines Fahrzeugs innerhalb der zulässigen Klasse nicht die Fahrerlaubnis selbst entzieht, während das Fahren über die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Kkr die Voraussetzungen für die AM nicht erfüllt.
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Zu Beispiel 1: Bei einer Überladung eines Wohnmobils über 3,5 Tonnen handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), solange der Fahrer im Besitz der Klasse B ist. Die Klasse B erlaubt das Fahren bis zu 3,5 Tonnen, unabhängig von der tatsächlichen Last. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung und nicht um einen Verlust der Fahrerlaubnis.
Zu Beispiel 2: Bei einem Kleinkraftrad mit einer höheren Geschwindigkeit als zulässig, handelt es sich um Fahren ohne FE, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschritten wird. Das liegt daran, dass die Fahrerlaubnis AM nur für Fahrzeuge bis zu 45 km/h gilt.
Die unterschiedliche Bewertung ergibt sich aus der spezifischen Regelung der Fahrerlaubnisklassen. Bei der Überladung bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, während eine Überschreitung der maximal erlaubten Geschwindigkeit für ein Kleinkraftrad die Fahrerlaubnis in Frage stellt, da es das zulässige Spektrum der Klasse AM überschreitet.
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Zu Beispiel 1: Bei einer Überladung eines Wohnmobils über 3,5 Tonnen handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), solange der Fahrer im Besitz der Klasse B ist. Die Klasse B erlaubt das Fahren bis zu 3,5 Tonnen, unabhängig von der tatsächlichen Last. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung und nicht um einen Verlust der Fahrerlaubnis.
Zu Beispiel 2: Bei einem Kleinkraftrad mit einer höheren Geschwindigkeit als zulässig, handelt es sich um Fahren ohne FE, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschritten wird. Das liegt daran, dass die Fahrerlaubnis AM nur für Fahrzeuge bis zu 45 km/h gilt.
Die unterschiedliche Bewertung ergibt sich aus der spezifischen Regelung der Fahrerlaubnisklassen. Bei der Überladung bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, während eine Überschreitung der maximal erlaubten Geschwindigkeit für ein Kleinkraftrad die Fahrerlaubnis in Frage stellt, da es das zulässige Spektrum der Klasse AM überschreitet.
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Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 t, der tatsächlich 3,75 t wiegt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung, aber er fährt nicht ohne Fahrerlaubnis. Die FE Klasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t, und die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis. Es wird hier eine Ordnungswidrigkeit geahndet, nicht das Fahren ohne FE.
Zu Beispiel 2: Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines Kleinkraftrads mit der FE Klasse AM stellt dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings kann es hier je nach den Umständen (z. B. technische Veränderungen) auch als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gewertet werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen entspricht, die für die Klasse AM gelten.
Der Unterschied in der Bewertung liegt also im jeweiligen gesetzlichen Rahmen und den zugrunde liegenden Vorschriften. Bei Überladung bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, während bei einer Änderung der Fahrzeugparameter (z. B. durch eine nicht erlaubte Modifikation) die Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden kann.
Ich hoffe, das klärt Ihre Fragen! Bei weiteren Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Zu Beispiel 2: Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines Kleinkraftrads mit der FE Klasse AM stellt dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings kann es hier je nach den Umständen (z. B. technische Veränderungen) auch als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gewertet werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen entspricht, die für die Klasse AM gelten.
Der Unterschied in der Bewertung liegt also im jeweiligen gesetzlichen Rahmen und den zugrunde liegenden Vorschriften. Bei Überladung bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, während bei einer Änderung der Fahrzeugparameter (z. B. durch eine nicht erlaubte Modifikation) die Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden kann.
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Zu Beispiel 1: Der Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49 Tonnen und einer Überladung auf 3,75 Tonnen begeht eine Ordnungswidrigkeit, jedoch bleibt er im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, da diese auch für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt. Eine Überladung allein führt nicht zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange das Fahrzeug nicht über die zulässige Klassengrenze hinausgeht.
Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, handelt ebenfalls nicht ohne Fahrerlaubnis, solange das Fahrzeug technisch unverändert ist. Allerdings kann die Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Bußgeld oder Punkten führen.
Der Unterschied liegt darin, dass die Überladung des Wohnmobils nicht die Besitzverhältnisse der Fahrerlaubnis beeinflusst, während bei einem Kleinkraftrad die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel als Verkehrsverstoß gewertet wird, der gravierendere Folgen haben kann, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt.
Zusammengefasst: In beiden Fällen liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, aber unterschiedliche Verstöße werden unterschiedlich gewichtet.
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Zu Beispiel 2: Der Fahrer eines Kleinkraftrades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, der 60 km/h fährt, handelt ebenfalls nicht ohne Fahrerlaubnis, solange das Fahrzeug technisch unverändert ist. Allerdings kann die Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Bußgeld oder Punkten führen.
Der Unterschied liegt darin, dass die Überladung des Wohnmobils nicht die Besitzverhältnisse der Fahrerlaubnis beeinflusst, während bei einem Kleinkraftrad die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel als Verkehrsverstoß gewertet wird, der gravierendere Folgen haben kann, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt.
Zusammengefasst: In beiden Fällen liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, aber unterschiedliche Verstöße werden unterschiedlich gewichtet.
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Zu Beispiel 1: Bei der Überladung eines Wohnmobils, das mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen geführt wird, handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), solange der Fahrer im Besitz einer gültigen FE Klasse B ist. Die Überladung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, aber nicht das Fahren ohne FE.
Zu Beispiel 2: Bei einem Kleinkraftrad, das mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren wird, handelt es sich um Fahren ohne FE. Die Fahrerlaubnis Klasse AM erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Hier wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, was eine andere rechtliche Bewertung nach sich zieht.
Der Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt in der spezifischen Gesetzgebung. Die Fahrerlaubnis ist an bestimmte Parameter gebunden, die für die Sicherheit im Straßenverkehr entscheidend sind. Eine Überladung ist zwar bedenklich, gefährdet jedoch nicht unmittelbar die Fahrerlaubnis wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Kleinkraftrad.
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Zu Beispiel 1: Bei der Überladung eines Wohnmobils, das mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen geführt wird, handelt es sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), solange der Fahrer im Besitz einer gültigen FE Klasse B ist. Die Überladung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, aber nicht das Fahren ohne FE.
Zu Beispiel 2: Bei einem Kleinkraftrad, das mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren wird, handelt es sich um Fahren ohne FE. Die Fahrerlaubnis Klasse AM erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Hier wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, was eine andere rechtliche Bewertung nach sich zieht.
Der Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt in der spezifischen Gesetzgebung. Die Fahrerlaubnis ist an bestimmte Parameter gebunden, die für die Sicherheit im Straßenverkehr entscheidend sind. Eine Überladung ist zwar bedenklich, gefährdet jedoch nicht unmittelbar die Fahrerlaubnis wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Kleinkraftrad.
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Zu Beispiel 1: Bei einer Überladung des Wohnmobils über 3,5 t handelt es sich nicht automatisch um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE). Der Fahrer hat zwar die zulässige Gesamtmasse überschritten, jedoch bleibt die Fahrerlaubnis Klasse B weiterhin gültig, solange das Fahrzeug nicht über die technischen Grenzen der Fahrerlaubnis hinausgeht (z.B. mehr als 3,5 t zGG). Hierbei handelt es sich eher um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung.
Zu Beispiel 2: Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Kleinkraftrad handelt es sich um einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Fahrerlaubnis. In diesem Fall könnte man argumentieren, dass das Fahren mit einer höheren Geschwindigkeit als erlaubt nicht mehr im Rahmen der Fahrerlaubnis AM erfolgt. Dies könnte als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, da das Fahrzeug dann nicht mehr im gesetzlichen Rahmen bewegt wird.
Die unterschiedlichen Bewertungen ergeben sich aus der jeweiligen gesetzlichen Regelung und der Definition von Fahrerlaubnis und Fahrzeugkategorie. Während das zGG für die FE Klasse B eine klare Grenze darstellt, ist bei der FE Klasse AM die zulässige Höchstgeschwindigkeit entscheidend.
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Zu Beispiel 1: Bei einer Überladung des Wohnmobils über 3,5 t handelt es sich nicht automatisch um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE). Der Fahrer hat zwar die zulässige Gesamtmasse überschritten, jedoch bleibt die Fahrerlaubnis Klasse B weiterhin gültig, solange das Fahrzeug nicht über die technischen Grenzen der Fahrerlaubnis hinausgeht (z.B. mehr als 3,5 t zGG). Hierbei handelt es sich eher um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung.
Zu Beispiel 2: Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem Kleinkraftrad handelt es sich um einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Fahrerlaubnis. In diesem Fall könnte man argumentieren, dass das Fahren mit einer höheren Geschwindigkeit als erlaubt nicht mehr im Rahmen der Fahrerlaubnis AM erfolgt. Dies könnte als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, da das Fahrzeug dann nicht mehr im gesetzlichen Rahmen bewegt wird.
Die unterschiedlichen Bewertungen ergeben sich aus der jeweiligen gesetzlichen Regelung und der Definition von Fahrerlaubnis und Fahrzeugkategorie. Während das zGG für die FE Klasse B eine klare Grenze darstellt, ist bei der FE Klasse AM die zulässige Höchstgeschwindigkeit entscheidend.
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