welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Peter123
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Beitrag
von Peter123 » Di 5. Jul 2011, 15:08
Hallo zusammen,
ich hätte mal ein Frage, welche mich seit einigen Tagen beschäftigt. In meinem Bekanntenkreis behauptet jemand (23 Jahre), ihm wäre nach bestandenem Autoführerschein (2011) die Führerscheinklasse C inkl. der benötigten Grundqualifikation eingetragen worden. Für die Führerscheinklasse C hatte jedoch nie eine praktische bzw. theoretische Prüfung stattgefunden. Ich kann mir einen solchen Fehler der Führerscheinstelle unmöglich vorstellen und es kann doch auch nicht sein, dass man für die Klasse C fahrberechtigt ist ohne abgelegte Prüfung.
Habt ihr von ähnlichen Fällen bereits gehört, oder ist sowas eher die Ausnahme? Ist er tatsächlich berechtigt mit dem Führerscheineintrag ohne abgelegte Prüfung ein solche Kraftfahrzeug zu führen?
Danke im Voraus für eure Antworten

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M.Thöle
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von M.Thöle » Mi 6. Jul 2011, 06:45
Da ein Vorbesitz der Klasse 3 alterstechnisch ausgeschlossen ist und es sich daher wohl nicht um eine Neuerteilung gehandelt hat, kann hier nur ein großer Fehler unterlaufen sein. Man sollte an seine Ehrlichkeit appellieren, dass er diesen Fehler umgehend korrigieren lässt.
Vom Führen eines Klasse C Fahrzeuges rate ich dringend ab. Einer eingehenden Überprüfung bei einer Polizeikontrolle sollte diese "Schein-Fahrerlaubnis" nicht standhalten und dann liegt eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
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mal langsam
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von mal langsam » Mi 6. Jul 2011, 06:52
Peter123 hat geschrieben:
Habt ihr von ähnlichen Fällen bereits gehört, oder ist sowas eher die Ausnahme?
habe 2 solcher fälle im bekanntenkreis, wovon einmal der fehler bei der umschreibung vom rosa lappen in den kartenführerschein zustandegekommen sein muss.
unbekannt ist, ob der fehler nur im führerschein auftritt oder ob es im "system" ebenfalls so eingetragen ist.
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matchbox
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von matchbox » Mi 6. Jul 2011, 08:07
Bei der Umschreibung vom rosa Lappen ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es sich um die Klasse CE 79, eine Besitzstandsregelung aus der alten Klasse 3. Hier ist also ein Datum bei der Klasse CE, wo man durchaus aufgrund fehlender Kenntnis auf den Besitz der Klasse 2 schließen kann. Der Schlüssel 79 schränkt diese jedoch ein. Kennzeichen hierfür ist, dass bei der Klasse C kein Datum steht.
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mal langsam
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von mal langsam » Mi 6. Jul 2011, 09:00
werde das mal so weiterleiten,
danke.
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Sabine Lauer
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von Sabine Lauer » Mi 6. Jul 2011, 09:02
@Peter123
Wenn er nur B beantragt hat, kann auch der Führerschein nichts anderes ausweisen. Vielleicht wurde schon bei der Antragstellung versehentlich die Kl. C angeklickt. Dann wird auch der Führerschein so ausgestellt u. ausgehändigt, wenn man nicht aufpasst. Oder es liegt eine Doppelbeantragung vor, der FS so bestellt, aber es wurde nur B abgelegt. Alles andere wäre "verdächtig".
Auf Vertrauensschutz kann er sich nicht berufen, da er wissen musste, dass er diese Klasse nicht besitzt.
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