da ich einfach nicht mehr weiter weis
und mir alle etwas anderes sagen, frag ich einfach mal hier nach.
Zu meinem Problem.
Ich habe mein Führerschein A(beschränkt) mit 24 Jahren gemacht also müßte ich ja theoretisch 2 Jahre gedrosselt fahren.
Laut dem alten recht gab es einen Sonderfall:
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden.
da ab dem 19.01.2013 die neue Fahrerlaubnis-Verordnung inkraft tritt weis ich nicht, ob ich trotzdem noch verkürzen kann.
Der TüV (Hannover) sagt nein ich MUSS 2 Jahre gedrosselt fahren sprich ich fahre dann mit 26 Jahren und 30Tkm immernoch gedrosselt.
Der Industrie-Verband Motorrad meinte zu mir, dass ich auch nach dem neuen Recht noch verkürzen könnte.
und jetzt weis ich einfach nicht was stimmt.
In der Führerscheinstelle wo man den Antrag auf Erweiterung holen kann, meinten zu mir, dass ich meine praktische Prüfung noch vor dem 19.01.1013 ablegen müßte. Danach würde es nicht mehr gehen und ich müßte die 2 Jahre gedrosselt fahren.
Hoffe ihr könnt mir die richtige Antwort sagen (vllt auch mit den § )
Also falls es nicht möglich wäre, bin ich wirklich sehr enttäuscht, da eig alle mit der neuen Reglung bevorzugt werden
48 anstatt 34 Ps
Mit 24 Direkt A offen machen
Und ich der jetzt schon 18Tkm Fahrerfahrung habe müßte dann mit 26 Jahren immernoch gedrosselt fahren.
Ich hoffe mich kann endlich mal einer aufklären

Gruß Flo