ich stehe vor folgendem Problem:
Mit welchem FS darf ich einen 18PS Deutz (zul.Ges-Gew. 1800kg) mit 2-Achs-Anhänger ( zul.Ges-Gew. 5200kg) fahren?
Beide sind mit 20km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen und der Deutz als land. Zugmaschine.
Der Haken: Ich habe keine Landwirtschaft und nutze das Gespann "nur" zum Gartenabfälle wegbringen, Sand/Kies holen etc.
Meine Vermutungen:
mein FS 2 reicht aus, mein alter FS 4 trotz der 2 Achsen auch?
Mein Sohn müsste C1E machen (neuer L und T fallen nach deutscher Lesart der EU-Richtlinie ja flach?)
Wo stehen in der EU-Richtlinie eigentlich die Landw. Zugmaschinen? In allen Klassen ist immer nur von Kraftwagen die Rede und Landw. Zugmaschinendas sind ja nun mal explizit keine Kraftwagen???
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, ich bin schon einige Zeit auf der Suche...
Wenn dass so wäre, würde ein großer Teil des gewachsenen Dorflebens (mit schwarzer Nummer) trotzdem Fahren ohne Führerschein bedeuten...
Viele Grüße
Jann
Sachen die ich sonst so dazu gefunden habe:
- Deutz-Forum:
Die Klasse „L“ berechtigt auch zum Führen von Zugmaschinen bis max. 32 km/h einschließlich Anhänger bei Feuerwehreinsätzen und Feuerwehrübungen, Brauchtumsveranstaltungen und Altmaterialsammlungen und Landschaftssäuberungsaktionen.
- Deutz-Forum:
Was sind nun Lof-Zwecke?
Dies ist abschließend in § 6 FeV geregelt. Diese Punkte sind von den lof-Berufsgenossenschaften übernommen worden.
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten bau, Weinbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei und den Zielen des Natur- und Umweltschutz dienende Landschaftspflege.
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes