Klasse A-beschränkt - Neuerteilung Klasse A2 Wartezeit ?!
Verfasst: Di 18. Aug 2015, 13:30
Guten Tag,
Ich habe Mitte 2011 den Führerschein der Klasse A-beschränkt erworben.
Im Februar 2013 wurde er mir rechtskräftig entzogen und eine MPU angefordert.
Somit habe ich die 2 Jahre Wartezeit, um die unbeschränkte Klasse A zu erreichen,
vor dem Führerscheinentzug nicht vollständig erreicht. Es fehlen wenige Monate.
Gestern habe ich meinen Führerschein wieder erhalten, wobei ich nun in die Klasse
A2 eingestuft wurde.
Noch vor Antragsstellung wurde mir auf der FSST gesagt, dass die Zeit angerechnet wird,
in der ich den beschränkten Führerschein Klasse A besessen habe und ich dann direkt in die offene Klasse A
eingestuft werde, bzw wenn ich sie früher haben wöllte, lediglich eine praktische Prüfung ablegen müsse.
Auf meinem Führerschein ist jedoch kein stufenführerscheintypisches Datum eingetragen, selbst bei Klasse B ist kein Ersterteilungsdatum eingetragen.
Es sind lediglich Sternchen eingetragen, die sich auf das Austellungsdatum den 17.08.15 beziehen.
Mein Führerschein sieht also so aus, als hätte ich Ihn gestern zum ersten mal im Leben erhalten.
Hinzu kommt, dass eine der Damen bei der FSST mir sagte, dass ich nun wieder 2 Jahre Wartezeit hätte,
bis ich durch eine praktische Prüfung in die offene Klasse A kommen könnte.
Falls ich diese früher haben wöllte, müsste ich 6 Sonderfahrten sowie Theorie- und praktische Prüfung ablegen, was wiederrum eine beträchtliche Summe und einen großen Zeitaufwand für mich ergibt.
Ich habe ebenfalls mit mehreren Fahrschulen gesprochen, die bestätigt haben, dass die Zeit in der ich die Klasse A-beschränkt
besessen habe, angerechnet wird und ich lediglich eine praktische Prüfung ablegen müsse um früher die offene A Klasse zu erhalten.
Desweiteren ist nirgendwo in der FeV vermerkt, dass eine Verlängerung der beschränkten Fahrzeit möglich sei.
Diese ist unabhängig von der Probezeit und mit gesundem Menschenverstand betrachtet, kann die Zeit in der ich den Führerschein besessen habe, nicht geleugnet bzw durch die Neuerteilung so ausgelegt werden, als hätte es sie nie gegeben.
Ich bitte um eure Hilfe, um diesen Widerspruch schnellstmöglich korrigieren zu können.
Liebe Grüße,
Spit
Ich habe Mitte 2011 den Führerschein der Klasse A-beschränkt erworben.
Im Februar 2013 wurde er mir rechtskräftig entzogen und eine MPU angefordert.
Somit habe ich die 2 Jahre Wartezeit, um die unbeschränkte Klasse A zu erreichen,
vor dem Führerscheinentzug nicht vollständig erreicht. Es fehlen wenige Monate.
Gestern habe ich meinen Führerschein wieder erhalten, wobei ich nun in die Klasse
A2 eingestuft wurde.
Noch vor Antragsstellung wurde mir auf der FSST gesagt, dass die Zeit angerechnet wird,
in der ich den beschränkten Führerschein Klasse A besessen habe und ich dann direkt in die offene Klasse A
eingestuft werde, bzw wenn ich sie früher haben wöllte, lediglich eine praktische Prüfung ablegen müsse.
Auf meinem Führerschein ist jedoch kein stufenführerscheintypisches Datum eingetragen, selbst bei Klasse B ist kein Ersterteilungsdatum eingetragen.
Es sind lediglich Sternchen eingetragen, die sich auf das Austellungsdatum den 17.08.15 beziehen.
Mein Führerschein sieht also so aus, als hätte ich Ihn gestern zum ersten mal im Leben erhalten.
Hinzu kommt, dass eine der Damen bei der FSST mir sagte, dass ich nun wieder 2 Jahre Wartezeit hätte,
bis ich durch eine praktische Prüfung in die offene Klasse A kommen könnte.
Falls ich diese früher haben wöllte, müsste ich 6 Sonderfahrten sowie Theorie- und praktische Prüfung ablegen, was wiederrum eine beträchtliche Summe und einen großen Zeitaufwand für mich ergibt.
Ich habe ebenfalls mit mehreren Fahrschulen gesprochen, die bestätigt haben, dass die Zeit in der ich die Klasse A-beschränkt
besessen habe, angerechnet wird und ich lediglich eine praktische Prüfung ablegen müsse um früher die offene A Klasse zu erhalten.
Desweiteren ist nirgendwo in der FeV vermerkt, dass eine Verlängerung der beschränkten Fahrzeit möglich sei.
Diese ist unabhängig von der Probezeit und mit gesundem Menschenverstand betrachtet, kann die Zeit in der ich den Führerschein besessen habe, nicht geleugnet bzw durch die Neuerteilung so ausgelegt werden, als hätte es sie nie gegeben.
Ich bitte um eure Hilfe, um diesen Widerspruch schnellstmöglich korrigieren zu können.
Liebe Grüße,
Spit