Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW
Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 12:12
Hallo Forum!
Ich hab da einen Spezialfall und bin mir nicht sicher wie ich das zu bewerten habe.
Wir haben ein dreirädriges Fahrzeug mit einer L5e Zulassung und einer verbrieften Leistung von 14kW.
Gemäß FeV fällt das in die Klasse A1:
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Soweit so gut.
Die Frage ist nun, kann meine Tochter so ein Fahrzeug auch alleine fahren, wenn Sie mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B (begleitet) erwirbt?
In der Klasse B ist gemäß
ZITAT
§6 FeV vom 24.08.2017, Satz 3a
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
ZITATENDE
ein dreirädriges Fahrzeug >15 kW inkludiert, wenn der Führer des Fahrzeugs älter als 21 ist.
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ist bei einem 3-Rad mit <15kW, Fahrer <21Jahren und Führerschein-Klasse B?
Ich hab da einen Spezialfall und bin mir nicht sicher wie ich das zu bewerten habe.
Wir haben ein dreirädriges Fahrzeug mit einer L5e Zulassung und einer verbrieften Leistung von 14kW.
Gemäß FeV fällt das in die Klasse A1:
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Soweit so gut.
Die Frage ist nun, kann meine Tochter so ein Fahrzeug auch alleine fahren, wenn Sie mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B (begleitet) erwirbt?
In der Klasse B ist gemäß
ZITAT
§6 FeV vom 24.08.2017, Satz 3a
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
ZITATENDE
ein dreirädriges Fahrzeug >15 kW inkludiert, wenn der Führer des Fahrzeugs älter als 21 ist.
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ist bei einem 3-Rad mit <15kW, Fahrer <21Jahren und Führerschein-Klasse B?