Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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bulli_frank
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Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW

Beitrag von bulli_frank » Mi 11. Apr 2018, 12:12

Hallo Forum!
Ich hab da einen Spezialfall und bin mir nicht sicher wie ich das zu bewerten habe.
Wir haben ein dreirädriges Fahrzeug mit einer L5e Zulassung und einer verbrieften Leistung von 14kW.
Gemäß FeV fällt das in die Klasse A1:
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Soweit so gut.
Die Frage ist nun, kann meine Tochter so ein Fahrzeug auch alleine fahren, wenn Sie mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B (begleitet) erwirbt?
In der Klasse B ist gemäß
ZITAT
§6 FeV vom 24.08.2017, Satz 3a
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
ZITATENDE
ein dreirädriges Fahrzeug >15 kW inkludiert, wenn der Führer des Fahrzeugs älter als 21 ist.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was ist bei einem 3-Rad mit <15kW, Fahrer <21Jahren und Führerschein-Klasse B?

MRS
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Re: Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW

Beitrag von MRS » Mo 24. Sep 2018, 09:47

Die Tatsache, dass die Frage bisher unbeantwortet geblieben ist, zeigt, dass diese nicht ganz einfach zu beantworten ist.
Ich versuche dennoch, eine Antwort zu geben und hoffe, dass diese nicht zu spät kommt.

Die 17-jährigen Inhaber einer Klasse B mit Begleitauflage (Prüfungsbescheinigung statt Führerschein) dürfen Kraftfahrzeuge der in Klasse B eingeschlossenen Klassen AM und L auch ohne eine Begleitung führen. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen AM und L liegt jeweils bei 16 Jahren. Von daher entfällt für diese Fahrzeuge die Notwendigkeit einer (erwachsenen) Begleitung.

Gemäß § 6 Abs. 3a FeV dürfen mit der Klasse B u.a. auch in die Klasse A1 fallende Dreiräder (bis 15 kW Leistung) geführt werden, dies allerdings nur im Inland (weil diese Regelung im Grunde derm EU-Recht widerspricht).

Auch wenn die Ausgangsfrage in Ermangelung einer eindeutigen Regelung nicht unmittelbar mit dem geltenden Text der Fahrerlaubnis-Verordnung beantwortet werden kann und mir auch sonst keine ministeriellen Hinweise oder behördlichen Erläuterungen zu der Ausgangsfrage bekannt sind, so gehe ich aus Gründen der Analogie zu den Klassen AM und L fest davon aus, dass in Klasse A1 (Mindestalter: 16 Jahre) fallende Dreiräder der Fahrzeugklasse L5e im Rahmen des "Führerscheins mit 17" auch ohne Begleitung geführt werden dürfen.

Dreiräder mit mehr als 15 kW Leistung fallen nach neuem Recht in die Fahrerlaubnisklasse A, dürfen aber im Inland mit der Klasse B gefahren werden, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.

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Hartmut
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Re: Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW

Beitrag von Hartmut » Fr 5. Okt 2018, 20:27

Kann es sein, dass das Fzg. Elevator (die beiden Hinterräder sind in einem Abstand von 46 cm angebracht und gelten daher als 1 Rad) unter die Klasse A1 fällt?
Nur dann macht diese Konstruktion Sinn und mit diesem Fahrzeug darf ich sogar auf die Autobahn fahren.

MRS
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Re: Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW

Beitrag von MRS » Sa 6. Okt 2018, 08:15

Hartmut hat geschrieben:Kann es sein, dass das Fzg. Elevator (die beiden Hinterräder sind in einem Abstand von 46 cm angebracht und gelten daher als 1 Rad) unter die Klasse A1 fällt?
Siehe Artikel "Fahrerlaubnisrecht erfolgreich ausgetrickst" im Fahrerlaubnisrecht-Blog: https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/ ... sgetrickst

hans_braun
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Re: Fahren ab 16 - Dreirädriges L5e Fahrzeug mit 14kW

Beitrag von hans_braun » Di 27. Feb 2024, 15:06

Deine Tochter kann das dreirädrige Fahrzeug mit einer L5e Zulassung und einer verbrieften Leistung von 14 kW nicht alleine fahren, wenn sie mit 17 Jahren lediglich den Führerschein der Klasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens erwirbt. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1, zu denen das Fahrzeug mit seiner Leistung von bis zu 15 kW zählt, ist die eigenständige Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Das begleitete Fahren mit 17 (BF17) im Rahmen der Klasse B erlaubt nicht das eigenständige Führen von Fahrzeugen der Klasse A1. Sie müsste entweder bis zum 18. Lebensjahr warten und die Klasse A1 direkt erwerben oder bis zum Erreichen des Mindestalters für die Klasse B warten und dann prüfen, ob die Regelungen ihr das Führen dieses spezifischen Fahrzeugs erlauben.
Europäisches Konformitätszertifikat (COC) https://www.coc-online.com/de

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