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A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS

Verfasst: Do 10. Dez 2020, 17:33
von Darrieussecq
guten Tag Forum,

ich habe mich hier angemeldet, weil auf der Suche nach einer verstaendlichen Antwort bin. Selbst die Fuehrerscheinstelle an meinem wohnort kann / will mir eine verbindliche Antwort geben.

Mein Fuehrerschein wurde 2016 auf das Kreditkartenformat umgestellt, mit den unter 9. aufgefuehrten fuer mich relevanten Erlaubnisklassen - A/B/C1/BE/C1E - . Ich bin nun 68 Lebensjahre und frage welche LKW Klasse ich ohne Gesundheitsprüfung fuehren/fahren darf, konkret: darf ich Kleinlkw (7,5 t zGM) überführen, nicht selbst gewerblich. Danke vorab.
Gruss,
Darrieussecq

Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS

Verfasst: Fr 11. Dez 2020, 12:21
von Hartmut
In der Spalte 11 ist eingetragen, wann die Klassen C1, C1E, C und CE ablaufen. Wenn die Erteilung im Jahr 2016 war, müsste dort ein Datum aus dem Jahr 2021 stehen. Nach Ablauf des Datums dürfen Fahrzeuge dieser Klassen nicht mehr gefahren werden.
Dann hilft nur noch ein Verlängerungsantrag mit einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung.

Eventuell ist auch noch der Nachweis einer Berufskraftfahrerqualifikation oder Weiterbildung erforderlich.

Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS

Verfasst: Fr 11. Dez 2020, 12:45
von Borner78
Ich gehe eher davon aus, dass du Altinhaber bist, also im Besitz der alten Klasse 3 (rosa/grauer)Führerschein.
Da du ja angegeben hast, dass du 2016 umgestellt hast.
Sofern du im Besitz der alten Klasse 3 bist, dann ist die Klasse C1 und C1E unbefristet.
Das steht wie Hartmut schon geschrieben hat, auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 11.
Definition Klasse C1 und C1E
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

Re: A/B/C1/BE/C1E .. so steht im FS

Verfasst: Sa 12. Dez 2020, 09:24
von Darrieussecq
DANKE !!