Seite 1 von 1

Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 10:18
von mc-tech
Hallo,

ich bin gerade am recherchieren, was zulässig ist und was nicht.
Daher habe ich 2 gängige Beispiele, die beide im Prinzip die Fahrerlaubnis überschreiten, aber angeblich unterschiedlich geahndet werden. Ist das so, und wenn ja, warum?

Beispiel 1:
Ein Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49to ist im Besitz der aktuellen FE Klasse B. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird das Wohnmobil gewogen und ein reales, vorwerfbares GG von 3,75to ermittelt. Ob es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung von mehr als 5% handelt ist für mich hierbei jetzt nicht relevant. Die Frage, die sich mir hier stellt ist, ob es sich dabei um Fahren ohne FE handelt? Die Klasse B erlaubt ja nur das Führen von Fahrzeugen mit einem zGG von unter 3,5to.

Beispiel 2:
Ein Fahrer eines Kleinkrafttades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h ist im Besitz der FE Klasse AM. Im Rahmen einer Verkehrkontrolle wird die Geschwindigkeit des Kkr's gemessen und eine reale, vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit von 60km/h ermittelt. Das Fahrzeug befindet sich im technisch unveränderten Originalzustand.
Ha9ndelt es sich hierbei um Fahren ohne FE?

Falls Beispiel 1 mit nein und Beispiel 2 mit ja beantwortet wird stellt sich mir dann die Frage, wieso hier mit zweierlei Maß gewertet wird. In beiden Fällen wird im Endeffekt ein Maximalparameter der jeweiligen FE deutlich überschritten. Im Beispiel 1 ist es das zGG und im Beispiel 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges, die überschritten werden.
Mich interessiert hierbei auch die recjtliche Begründung für die jeweilige Entscheidung.

Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 13:32
von max_relax
Vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren ... 35596.html

Was das Kleinkraftrad betrifft: Kein KKR mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h errreicht auf dem Rollenprüfstand eine vorwerfbare Geschwindigkeit 60 km/h, wenn es sich "im technisch unveränderten Originalzustand" befindet.

Re: Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM

Verfasst: Mi 7. Feb 2024, 18:49
von hans_braun
In Deutschland werden die beiden Beispiele unterschiedlich behandelt, hauptsächlich aufgrund der spezifischen rechtlichen Definitionen und Anforderungen für jede Fahrzeugklasse sowie der Art der Überschreitung.

Beispiel 1: In diesem Fall könnte theoretisch eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung vorliegen, aber es handelt sich nicht automatisch um Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE), da der Fahrer eine gültige FE für das Fahrzeug besitzt, solange das zulässige Gesamtgewicht (zGG) eigentlich unter 3,5t liegt. Die Überschreitung betrifft das Gewicht, nicht die Fahrzeugklasse selbst.

Beispiel 2: Wird bei einem Kleinkraftrad eine reale Höchstgeschwindigkeit von 60km/h festgestellt, obwohl der Fahrer nur eine FE Klasse AM besitzt, die für Fahrzeuge bis 45km/h gilt, könnte dies als Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gewertet werden. Das liegt daran, dass die tatsächliche Leistung des Fahrzeugs die für die Fahrerlaubnisklasse festgelegten Kriterien übersteigt und somit eine höhere Fahrerlaubnisklasse erfordern würde.

Der Unterschied in der Behandlung resultiert aus der Art der Überschreitung: Bei Gewichtsüberschreitungen (Beispiel 1) geht es um Zuladungsgrenzen, die nicht direkt die Fahrerlaubnisklasse betreffen, während bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Beispiel 2) das Fahrzeug nicht mehr der ursprünglichen Fahrzeugklasse entspricht, für die die FE ausgestellt wurde. Die rechtliche Begründung liegt in den spezifischen Anforderungen und Definitionen der Fahrerlaubnisklassen und den Sicherheitsrisiken, die mit diesen Überschreitungen verbunden sind.