Überladen mit FE Klasse B / zu schnell mit AM
Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 10:18
Hallo,
ich bin gerade am recherchieren, was zulässig ist und was nicht.
Daher habe ich 2 gängige Beispiele, die beide im Prinzip die Fahrerlaubnis überschreiten, aber angeblich unterschiedlich geahndet werden. Ist das so, und wenn ja, warum?
Beispiel 1:
Ein Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49to ist im Besitz der aktuellen FE Klasse B. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird das Wohnmobil gewogen und ein reales, vorwerfbares GG von 3,75to ermittelt. Ob es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung von mehr als 5% handelt ist für mich hierbei jetzt nicht relevant. Die Frage, die sich mir hier stellt ist, ob es sich dabei um Fahren ohne FE handelt? Die Klasse B erlaubt ja nur das Führen von Fahrzeugen mit einem zGG von unter 3,5to.
Beispiel 2:
Ein Fahrer eines Kleinkrafttades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h ist im Besitz der FE Klasse AM. Im Rahmen einer Verkehrkontrolle wird die Geschwindigkeit des Kkr's gemessen und eine reale, vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit von 60km/h ermittelt. Das Fahrzeug befindet sich im technisch unveränderten Originalzustand.
Ha9ndelt es sich hierbei um Fahren ohne FE?
Falls Beispiel 1 mit nein und Beispiel 2 mit ja beantwortet wird stellt sich mir dann die Frage, wieso hier mit zweierlei Maß gewertet wird. In beiden Fällen wird im Endeffekt ein Maximalparameter der jeweiligen FE deutlich überschritten. Im Beispiel 1 ist es das zGG und im Beispiel 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges, die überschritten werden.
Mich interessiert hierbei auch die recjtliche Begründung für die jeweilige Entscheidung.
ich bin gerade am recherchieren, was zulässig ist und was nicht.
Daher habe ich 2 gängige Beispiele, die beide im Prinzip die Fahrerlaubnis überschreiten, aber angeblich unterschiedlich geahndet werden. Ist das so, und wenn ja, warum?
Beispiel 1:
Ein Fahrer eines Wohnmobils mit einem zGG von 3,49to ist im Besitz der aktuellen FE Klasse B. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird das Wohnmobil gewogen und ein reales, vorwerfbares GG von 3,75to ermittelt. Ob es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung von mehr als 5% handelt ist für mich hierbei jetzt nicht relevant. Die Frage, die sich mir hier stellt ist, ob es sich dabei um Fahren ohne FE handelt? Die Klasse B erlaubt ja nur das Führen von Fahrzeugen mit einem zGG von unter 3,5to.
Beispiel 2:
Ein Fahrer eines Kleinkrafttades mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h ist im Besitz der FE Klasse AM. Im Rahmen einer Verkehrkontrolle wird die Geschwindigkeit des Kkr's gemessen und eine reale, vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit von 60km/h ermittelt. Das Fahrzeug befindet sich im technisch unveränderten Originalzustand.
Ha9ndelt es sich hierbei um Fahren ohne FE?
Falls Beispiel 1 mit nein und Beispiel 2 mit ja beantwortet wird stellt sich mir dann die Frage, wieso hier mit zweierlei Maß gewertet wird. In beiden Fällen wird im Endeffekt ein Maximalparameter der jeweiligen FE deutlich überschritten. Im Beispiel 1 ist es das zGG und im Beispiel 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges, die überschritten werden.
Mich interessiert hierbei auch die recjtliche Begründung für die jeweilige Entscheidung.