ich habe da eine Frage bezüglich meines Vaters.
Er hatte am 02/1990 den Führerschein der Klasse A im Osten also alte DDR gemacht..
Die B klasse danach im Westen. Dabei hatte er aber durch den Umzug seine klasse A DDR verloren und es bis heute nicht nötig befunden diese nachtragen zu lassen.
Nun ist es aber notwendig und es wurde bei der alten Fahrerlaubnisbehörde angefragt ob Sie seine Daten noch hätten und dies bestätigen würden. Das taten Sie. Er solle sich mit der für ihn jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen. Der Betreuer merkte aber gleich an das er vermutlich eine erneute theoretische sowie praktische Prüfung ablegen müsste.
Das kann doch nicht korrekt sein oder?
Hier der Auszug der Antwort.
Laut meinen Recherchen aber ist das falsch und der Führerschein auch ehemals DDR gültig ohne erneute Prüfung. Lediglich auf die Umtauschfrist 15 Jahre müsste man hier achten.Sehr geehrter Herr X,
Ihre Anlagen habe ich erhalten und geprüft.
Laut unserem örtlichen Arbeitsregister haben Sie die Klasse 1 (Motorrad) / Klasse A am 02.1990 durch das Volkspolizei-Kreisamt in X erteilt bekommen. Ihre Klasse A (DDR) wurde Ihnen nicht erteilt in der BRD. Dies ist korrekt, da Besitzstände alter DDR-Fahrerlaubnisse vor dem 03.10.1990 bei einem Umtausch in eine bundesdeutsche Fahrerlaubnis nicht mit erteilt werden (Für alle Fälle, wer vor der Einheit aus dem Osten – ehemalige DDR - in den Westen – ehemalige BRD - übergesiedelt ist). Um das Motorrad zurückzuerlangen müssen Sie eine erneute theoretische und praktische Prüfung ablegen, jedoch vermutlich keine komplette Ausbildung. Da dies die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet, müssen Sie sich bitte an Ihre jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden, da Sie nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Vlt kann ja noch jemand etwas dazu sagen oder ich habe da noch etwas übersehen. Habt Dank!