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DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: Di 2. Aug 2022, 22:26
von Autofahrer0815
Hallo,

ich habe da eine Frage bezüglich meines Vaters.

Er hatte am 02/1990 den Führerschein der Klasse A im Osten also alte DDR gemacht..
Die B klasse danach im Westen. Dabei hatte er aber durch den Umzug seine klasse A DDR verloren und es bis heute nicht nötig befunden diese nachtragen zu lassen.

Nun ist es aber notwendig und es wurde bei der alten Fahrerlaubnisbehörde angefragt ob Sie seine Daten noch hätten und dies bestätigen würden. Das taten Sie. Er solle sich mit der für ihn jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen. Der Betreuer merkte aber gleich an das er vermutlich eine erneute theoretische sowie praktische Prüfung ablegen müsste.

Das kann doch nicht korrekt sein oder?

Hier der Auszug der Antwort.
Sehr geehrter Herr X,

Ihre Anlagen habe ich erhalten und geprüft.

Laut unserem örtlichen Arbeitsregister haben Sie die Klasse 1 (Motorrad) / Klasse A am 02.1990 durch das Volkspolizei-Kreisamt in X erteilt bekommen. Ihre Klasse A (DDR) wurde Ihnen nicht erteilt in der BRD. Dies ist korrekt, da Besitzstände alter DDR-Fahrerlaubnisse vor dem 03.10.1990 bei einem Umtausch in eine bundesdeutsche Fahrerlaubnis nicht mit erteilt werden (Für alle Fälle, wer vor der Einheit aus dem Osten – ehemalige DDR - in den Westen – ehemalige BRD - übergesiedelt ist). Um das Motorrad zurückzuerlangen müssen Sie eine erneute theoretische und praktische Prüfung ablegen, jedoch vermutlich keine komplette Ausbildung. Da dies die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet, müssen Sie sich bitte an Ihre jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden, da Sie nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Laut meinen Recherchen aber ist das falsch und der Führerschein auch ehemals DDR gültig ohne erneute Prüfung. Lediglich auf die Umtauschfrist 15 Jahre müsste man hier achten.

Vlt kann ja noch jemand etwas dazu sagen oder ich habe da noch etwas übersehen. Habt Dank!

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: Mi 3. Aug 2022, 15:33
von Hartmut
Die Auskunft ist nachvollziehbar. Ihr Vater ist nur im Besitz eines Klasse B Führerscheins. Daher ist er nicht berechtigt, mit diesem Führerschein Fahrzeuge der Klasse A zu fahren. Demzufolge fehlt es ihm zumindest seit 1990 an einer entsprechenden Fahrpraxis.

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: Mi 3. Aug 2022, 16:48
von Autofahrer0815
Hartmut hat geschrieben:
Mi 3. Aug 2022, 15:33
Die Auskunft ist nachvollziehbar. Ihr Vater ist nur im Besitz eines Klasse B Führerscheins. Daher ist er nicht berechtigt, mit diesem Führerschein Fahrzeuge der Klasse A zu fahren. Demzufolge fehlt es ihm zumindest seit 1990 an einer entsprechenden Fahrpraxis.
Aber zwischen Besitz muss doch hier unterschieden werden.

Wenn ich den B Führerschein besitze aber 10 Jahre in der Kiste liegen lasse und dann entschließe wieder Auto zu fahren interessiert es doch genauso wenig jemanden?

Eine Fahrerlaubnis ist für mich persönlich sowieso nur ein Zettel damit man bei einer Verkehrskontrolle nicht auf den Deckel kriegt. Eine Fahrerlaubnis ist weder ein Garant für gute noch gut schlechte Fahrkünste.

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: Do 4. Aug 2022, 13:10
von Hartmut
... aber eine Möglichkeit, fahren zu dürfen.

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: So 26. Nov 2023, 23:12
von thunderblackk
Autofahrer0815 hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 22:26
Hallo,

ich habe da eine Frage bezüglich meines Vaters.

Er hatte am 02/1990 den Führerschein der Klasse A im Osten also alte DDR gemacht..
Die B klasse danach im Westen. Dabei hatte er aber durch den Umzug seine klasse A DDR verloren und es bis heute nicht nötig befunden diese nachtragen zu lassen.

Nun ist es aber notwendig und es wurde bei der alten Fahrerlaubnisbehörde angefragt ob Sie seine Daten noch hätten und dies bestätigen würden. Das taten Sie. Er solle sich mit der für ihn jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen. Der Betreuer merkte aber gleich an das er vermutlich eine erneute theoretische sowie praktische Prüfung ablegen müsste.

Das kann doch nicht korrekt sein oder?

Hier der Auszug der Antwort.
Sehr geehrter Herr X,

Ihre Anlagen habe ich erhalten und geprüft.

Laut unserem örtlichen Arbeitsregister haben Sie die Klasse 1 (Motorrad) / Klasse A am 02.1990 durch das Volkspolizei-Kreisamt in X erteilt bekommen. Ihre Klasse A (DDR) wurde Ihnen nicht erteilt in der BRD. Dies ist korrekt, da Besitzstände alter DDR-Fahrerlaubnisse vor dem 03.10.1990 bei einem Umtausch in eine bundesdeutsche Fahrerlaubnis nicht mit erteilt werden (Für alle Fälle, wer vor der Einheit aus dem Osten – ehemalige DDR - in den Westen – ehemalige BRD - übergesiedelt ist). Um das Motorrad zurückzuerlangen müssen Sie eine erneute theoretische und praktische Prüfung ablegen, jedoch vermutlich keine komplette Ausbildung. Da dies die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet, müssen Sie sich bitte an Ihre jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden, da Sie nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Laut meinen Recherchen aber ist das falsch und der Führerschein auch ehemals DDR gültig ohne erneute Prüfung. Lediglich auf die Umtauschfrist 15 Jahre müsste man hier achten.

Vlt kann ja noch jemand etwas dazu sagen oder ich habe da noch etwas übersehen. Habt Dank!
Die Anforderungen für die Anerkennung von DDR-Führerscheinen können je nach den Bestimmungen des vereinigten Deutschlands und den späteren Änderungen variieren. In der Regel sollten Inhaber von DDR-Führerscheinen nach der Wiedervereinigung in der Lage sein, ihre bestehenden Führerscheine in den neuen, einheitlichen deutschen Führerschein umzutauschen, ohne erneut die theoretische oder praktische Prüfung ablegen zu müssen.

Da die Fahrerlaubnisbehörde darauf hinweist, dass möglicherweise eine erneute Prüfung erforderlich ist, wäre es ratsam, sich direkt mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und weitere Informationen zu erhalten. Es könnte sein, dass bestimmte Unterlagen oder Formalitäten erforderlich sind, um die Anerkennung der alten Klasse A zu erleichtern.

Es ist auch möglich, dass sich die Bestimmungen seit der ersten Anfrage geändert haben, und daher ist eine direkte Kommunikation mit der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde unerlässlich, um Klarheit zu bekommen. Wenn es zu Unstimmigkeiten oder Unsicherheiten kommt, könnte es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vorgehensweise den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: Di 27. Feb 2024, 14:54
von hans_braun
In der Regel müssen ehemalige DDR-Fahrerlaubnisse, die vor der Wiedervereinigung am 03.10.1990 erteilt wurden, bei einem Umtausch in einen bundesdeutschen Führerschein anerkannt werden, ohne dass eine erneute theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist. Es könnte sich hier um ein Missverständnis bei der zuständigen Behörde handeln. Es empfiehlt sich, mit der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde unter Hinweis auf die rechtlichen Bestimmungen zur Anerkennung von DDR-Fahrerlaubnissen nach 1990 erneut Kontakt aufzunehmen und ggf. rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, falls Unklarheiten bestehen.

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: Sa 13. Apr 2024, 05:39
von goyidak338
Wenn Sie Ihren DDR Führerschein der Klasse A verloren haben und sich über die nächsten Schritte unsicher sind, ist es ratsam, sich an die zuständige Behörde für Führerscheinangelegenheiten zu wenden. Diese kann Ihnen genauere Informationen darüber geben, wie Sie vorgehen müssen, um einen Ersatzführerschein zu beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis neu zu erlangen. Es ist wichtig, den Verlust so schnell wie möglich zu melden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Re: DDR Führerschein A Klasse verloren - Unklarheit

Verfasst: So 14. Apr 2024, 10:47
von coyes
Der Verlust Ihres DDR Führerscheins der Klasse A kann zu Verwirrung führen, insbesondere wenn Sie ihn für behördliche Zwecke benötigen. Um diese Unklarheiten zu klären, sollten Sie sofort Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen und den Verlust melden, um eine Ersatzbescheinigung zu erhalten.