1.Darf ich mit meinem Führerschein der Klasse 1 b von 1995 Leichtkrafträder mit 125 ccm fahren?
1.1.Wenn ja, müssen diese in Geschwindigkeit und/ oder Leistung gedrosselt sein auch wenn ich über 18 Jahre alt bin?
1.2.Wenn ja, kann es Probleme in einer Polizeikontrolle geben, weil in dem alten Führerschein unter Klasse 1b "...von nicht mehr als 80 ccm..." steht?
Vielen Dank im voraus
Frank Heinze
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alte Führerscheinklasse 1b
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