Fahrerlaubnis
Verfasst: Di 18. Feb 2003, 21:16
Seit 31.12.2000 soll das Fahrerlaubnisrecht zu Fahrzeugen bis6KM/H geändert sein.
Kann nun eine Einachsige Arbeitsmaschiene mit Sitzkarren(nicht am Holm geführt) Fahrerlaubnisfrei gefahren werden. Sie wird nur zum Transport zum Garten privat genutzt. Oder ist das Landwirtschaftliche nutzen nicht vom Gewerbe abhängig sondern nur der Zweckbestimmung zu zuordnen.
Den für so genannte LOF Zwecke ist es ja Fahrerlaubnis frei.
Danke für eurer Hilfe
Kann nun eine Einachsige Arbeitsmaschiene mit Sitzkarren(nicht am Holm geführt) Fahrerlaubnisfrei gefahren werden. Sie wird nur zum Transport zum Garten privat genutzt. Oder ist das Landwirtschaftliche nutzen nicht vom Gewerbe abhängig sondern nur der Zweckbestimmung zu zuordnen.
Den für so genannte LOF Zwecke ist es ja Fahrerlaubnis frei.
Danke für eurer Hilfe