Fahrerlaubnis Klasse 3
Verfasst: So 27. Apr 2003, 18:40
Ich habe meine Fahrerlaubnis im Januar 1984 erworben. Im Führerschein wurde auf der Rückseite vermerkt "Prüfung für Klasse 3 auf Kraftfahrzeug mit Getriebautomatik abgelegt". Ich fahre seit dem aber stets nur ein Kraftfahrzeug mit Gangschaltung.
Der Fahrlehrer hatte mir damals erklärt, da ich wohl 6 Pflichtstunden auf Schaltwagen machen muß, aber die Prüfung dann auf einen Automikwagen ablegen kann.
Nun ist im Bekanntenkreis die Diskussion aufgekommen, daß ich eigentlich nur Automatikwagen fahren dürfte. Aus meiner Sicht verbietet mir der Eintrag in meinem Führerschein nicht ausdrücklich das Fahren von Schaltwagen. Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Situation aus?
Zur damaligen Zeit haben vielen Leute auf Automatik die Prüfung abgelegt, weil dieses einfacher war. Man mußte aber immer 6 Pflichtenstunden auf einen Schaltwagen absolvieren.
Der Fahrlehrer hatte mir damals erklärt, da ich wohl 6 Pflichtstunden auf Schaltwagen machen muß, aber die Prüfung dann auf einen Automikwagen ablegen kann.
Nun ist im Bekanntenkreis die Diskussion aufgekommen, daß ich eigentlich nur Automatikwagen fahren dürfte. Aus meiner Sicht verbietet mir der Eintrag in meinem Führerschein nicht ausdrücklich das Fahren von Schaltwagen. Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Situation aus?
Zur damaligen Zeit haben vielen Leute auf Automatik die Prüfung abgelegt, weil dieses einfacher war. Man mußte aber immer 6 Pflichtenstunden auf einen Schaltwagen absolvieren.