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Auflagen für Klasse M

Verfasst: Mo 23. Jun 2003, 14:13
von ThomasRock
Hallo Leute!

Was würdet Ihr von einem jungen Mann fordern, der (geistig behindert und körperlich so lala) seit 4 Jahren arbeitet und unfallfrei Mofa fährt, wenn der die Klasse M erwerben möchte?

Vielen Dank im voraus!

Verfasst: Do 26. Jun 2003, 12:28
von WM
Es ist sehr schwer, bei so pauschalen Angaben zu entscheiden. Grundsätzlich richtet sich die Eignung nach der Anlage 4 zur FEV. Ansatzpunkt könnte hier z.B. Ziff. 7.4 hinsichtlich der geistigen Behinderung sein. Die Art der körperlichen Behinderung ist nicht bekannt.