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Welche Zweiräder mit Führerschein Klasse 3?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 15:55
von Hexer-99
Hallo,
ich habe seit 1986 den Führerschein Klasse 3. Welche Zweiräder (Geschwindigkeit/ccm) darf ich damit ohne Zusatzprüfung betreiben

Verfasst: So 13. Jun 2004, 17:06
von MorkvomOrk
Es dürfen Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm gefahren werden (§ 6 Abs. 1 FeV).
Darüber hinaus dürfen auch noch zweirädrige Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h gefahren werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Ziffer 8 FeV).
Die anderen (exotischen) Möglichkeiten mit dem genannten Führerschein der Klasse 3 von 1986 weitere Zweiräder zu fahren (Uralt-Motorräder, Krafträder der DDR usw.) erspare ich mir hier. Bei Bedarf können diese aber im § 76 Ziffer 8 FeV nachgelesen werden.