Führerschein-Machen trotz Entziehung
Verfasst: Di 24. Aug 2004, 13:49
Führerschein-Machen trotz Entziehung
Am 25.06.2004 kontrollierte ich einen Motorradfahrer. Der Motorradfahrer stand deutliche merkbar unter Alkoholeinfluß. Die entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,57 Promille. Im Besitz eines entsprechenden Führerscheins für das Motorrad war der Motorradfahrer nicht.
Entsprechende Mitteilungen gingen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, eine Strafanzeige wurde vorgelegt, dem Motorradfahrer wurde eine entsprechende schriftliche Belehrung ausgehändigt, die ihm auch untersagt Pkw zu führen. Der Führerschein der Klasse drei wurde beschlagnahmt.
Am 12.07.2004 wurde der Motorradfahrer erkannt und angehalten. Der Motorradfahrer war dabei eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Er war in Begleitung des Fahrlehrers und eines Prüfers.
Meine Frage dazu lautet:
Liegt jetzt hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, bzw. welche Straftatbestand könnte erfüllt sein oder das erneute Ablegen der Fahrprüfung strafrechtlich nicht relevant?
Meines Erachtens kann dem Motorradfahrer doch auch nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung keine erneute Fahrerlaubnis erteilt werden, da sich doch als ungeeignet erwiesen hat.
Für jede Antwort dankbar
Am 25.06.2004 kontrollierte ich einen Motorradfahrer. Der Motorradfahrer stand deutliche merkbar unter Alkoholeinfluß. Die entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,57 Promille. Im Besitz eines entsprechenden Führerscheins für das Motorrad war der Motorradfahrer nicht.
Entsprechende Mitteilungen gingen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, eine Strafanzeige wurde vorgelegt, dem Motorradfahrer wurde eine entsprechende schriftliche Belehrung ausgehändigt, die ihm auch untersagt Pkw zu führen. Der Führerschein der Klasse drei wurde beschlagnahmt.
Am 12.07.2004 wurde der Motorradfahrer erkannt und angehalten. Der Motorradfahrer war dabei eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Er war in Begleitung des Fahrlehrers und eines Prüfers.
Meine Frage dazu lautet:
Liegt jetzt hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, bzw. welche Straftatbestand könnte erfüllt sein oder das erneute Ablegen der Fahrprüfung strafrechtlich nicht relevant?
Meines Erachtens kann dem Motorradfahrer doch auch nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung keine erneute Fahrerlaubnis erteilt werden, da sich doch als ungeeignet erwiesen hat.
Für jede Antwort dankbar