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Fahrerlaubnis vor mehr als 10 jahren entzogen. MPU bei Neant
Verfasst: Do 6. Jan 2005, 22:21
von grauemaus
Hallo zusammen,
mir wurde vor ca. 12 jahren die Fahrelaubnis wegen 2 maligem Fahren unter Alkoholeinfluß entzogen. Da ich den Schein weder beruflich noch privat benötigte, habe ich diesen bis heute niemals neu beantragt.
Da sich meine berufliche Anfoderung jetzt aber geändert hat, brauche ich nun wieder einen Führerschein (alte Klasse 3).
Dass ich den Schein neu machen und die FE neu beantragen muß ist mir klar. Die Frage die ich habe ist: muß ich auch nach so vielen Jahre nach dem Entzug der FE eine MPU machen ??
Verfasst: Fr 7. Jan 2005, 08:31
von Hartmut
Entsprechend § 29 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist auch jetzt noch eine MPU erforderlich.
Verfasst: Fr 7. Jan 2005, 09:02
von matchbox
Eine genaue Auskunft über die Notwendigkeit eine MPU kann man nur mit Kenntnis der Akten treffen und hängen vom Einzelfall ab. Hier sind die genauen Daten des Entzugs notwendig, ob schon mal Antrag gestellt wurde und darum eine neg. MPU vorliegt , ob noch andere Straftaten vorliegen usw.
Grundsätzlich sind aber Alkoholdelikte 10 Jahre verwertbar. Allerdings beginnt die Frist erst ab Neuerteilung der Fahrerlaubnis, bzw. spätenstens nach fünf Jahren zu laufen. Wenn es zu keine Neuerteilung gekommen ist, sind die Delikte 15 Jahre verwertbar. Du wirst wohl mit einer MPU rechnen müssen.
Verfasst: Fr 7. Jan 2005, 09:35
von MorkvomOrk
Ob jetzt noch ne MPU erforderlich ist, kommt u. a. darauf an, wann die erste FE-entziehung war, ggf. wie hoch die Promillezahl bei der zweiten Entziehung war, ob zwischenzeitlich Neuerteilungsanträge gestellt worden waren etc.!
Wie matchbox schon ausgeführt hat, kann ohne nähere Einzelheiten keine realistische Einschätzung über die Notwendigkeit einer MPU getroffen werden.
Verfasst: Di 15. Feb 2005, 20:15
von grauemaus
Beim zweiten Mal waren es 1,3 Promile. Ich habe seit dem (1991) weder einen Antrag gestellt, noch war ich bei einer MPU. Wie gesagt, ich habe seitdem den Schein weder priv. noch berufl. benötigt und deswegen diesbezügl. auch nichts mehr unternommen.

Verfasst: Mi 16. Feb 2005, 08:06
von Christian Schulz
Wie meine Kollegen bereits erläutert haben, ist eine "Ferndiagnose" sehr schwierig. Am Besten Du setzt Dich mit Deiner Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung und lässt Dich dort genau beraten.
Verwertung.
Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 09:31
von taunusstein
So weit ich weiß:
Kein Antrag auf Neuerteilung dann
1991 +5 Jahre(Beginn der Tilgung)
dann nochmal 10 Jahre(eigentliche
Tilgungszeit) also 2006.Dann ev.
nochmal 3 Monate Überliegezeit.
Pervers lang.Vorallem wie kann
eine Tilgungszeit erst nach 5 Jahren
anfangen.Dann soll man doch gleich
sagen 15 Jahre Tilgung.
Ist bei mir ähnlich.
Gruß