§70 FeV - Nachschulungskurs .....
Verfasst: Fr 7. Jan 2005, 21:14
Hallo zusammen,
habe die MPU soweit wohl bestanden, mit der einschränkung:
Zitat: "Wir haben im Gutachten deshalb die Teilnahme an einem amtlich anerkannten Nachschulungskurs nach §70 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) empfohlen. Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie dann die Fahrerlaubnis durch Ihre Führerscheinbehörde wieder bekommen."
Kann mir einer erklären was das auf Deutsch heißt, also was ich da machen muss?
Und warum muss ich für die Teilnahme an solch einem Kurs dann jetzt noch die Zustimmung der Führerscheinbehörde einholen?????
würde mich über antwort freuen,
danke
Andreas
habe die MPU soweit wohl bestanden, mit der einschränkung:
Zitat: "Wir haben im Gutachten deshalb die Teilnahme an einem amtlich anerkannten Nachschulungskurs nach §70 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) empfohlen. Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie dann die Fahrerlaubnis durch Ihre Führerscheinbehörde wieder bekommen."
Kann mir einer erklären was das auf Deutsch heißt, also was ich da machen muss?
Und warum muss ich für die Teilnahme an solch einem Kurs dann jetzt noch die Zustimmung der Führerscheinbehörde einholen?????
würde mich über antwort freuen,
danke
Andreas