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Fahrerlaubnisentzug: Was steht im neuen Führerschein?
Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 00:54
von crash
Mir wurde letztes Jahr die Fahrerlaubnis entzogen, jetzt läuft aber bald die gerichtliche Sperrfrist ab.
Zuvor hatte ich einen Führerschein Klasse 3, ich plane aber nur die Klassen B und BE neu zu beantragen. Größere Fahrzeuge als mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht habe ich eh noch nie gefahren.
Was für einen Führerschein bekomme ich jetzt aber:
Ich habe doch die Probezeit schon mit dem ersten bestanden?
Steht in dem neuen Führerschein, dass ich 2005 zum ersten Mal einen gültigen Führerschein habe?
Wie sieht es dann bei mit Mietfahrzeugen aus, da hier i. A. ein Führerschein, der ein Jahr gültig ist, verlangt wird. Heißt dass, ich kann erst 2006 wieder ein Fahrzeug mieten?
Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 02:16
von MorkvomOrk
Ich habe doch die Probezeit schon mit dem ersten bestanden?
Die Probezeit wird nur einmal festgesetzt. Da diese bei dir längst abgelaufen ist, wird die neue Fahrerlaubnis
ohne Probezeit erteilt.
Steht in dem neuen Führerschein, dass ich 2005 zum ersten Mal einen gültigen Führerschein habe?
Deine Fahrerlaubnis ist durch die Fahrerlaubnisentziehung
erloschen! Das bedeutet, daß das Datum der Ersterteilung nicht im neuen Führerschein eingetragen wird. Vielmehr wird dort das Datum der Aushändigung nach der Sperrfrist eingetragen.
Wie sieht es dann bei mit Mietfahrzeugen aus, da hier i. A. ein Führerschein, der ein Jahr gültig ist, verlangt wird. Heißt dass, ich kann erst 2006 wieder ein Fahrzeug mieten?
Falls die Verleihfirma darauf besteht hast du Pech gehabt und mußt bis 2006 warten. Du kannst die Verleihfirma höchstens fragen, ob sie sich mit einer Bestätigung der Behörde aus welcher das Ersterteilungsdatum ersichtlich ist, zufrieden geben.
Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 08:00
von MirageX
Das meiste hat Mork ja schon zutreffend beantwortet. Vielleicht noch zur Ergänzung: wir stellen auf Wunsch eine Karteikartenabschrift oder Bescheinigung aus, aus der das Datum der ersten Erteilung ersichtlich ist. Denn nur nicht nur bei Mietwagen, sondern auch beim Abschluß´einer Kfz-Versicherung tritt dieses Problem auf.
Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 10:09
von MorkvomOrk
Wie MirageX stellen wir ebenfalls auf Wunsch einen entsprechenden Dateiauszug aus. Hieraus ist allerdings auch die FE-Entziehung ersichtlich. Es soll Versicherungen geben, die dann keinen so umfassenden Rabatt gewähren, wie wenn keine FE-entziehung vorgelegen hätte

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 20:42
von crash
Habe ich eigentlich einen Anspruch auf diese Bescheinigung oder ist das vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig?
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 07:26
von füchslein
Eine Karteikartenabsschrift erhältst DU kostenlos von Deiner Führerscheinstelle!
Aber wie gesagt, aufpassen, da steht drin, dass Deine FE und wegen was entzogen war!!
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 08:27
von MorkvomOrk
Einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung eines Dateiauszuges kann ich nicht erkennen, allerdings wird sich eine FEB bei einer Weigerung schwer tun, diese zu begründen

Verfasst: Di 8. Mär 2005, 12:46
von matchbox
Und die Versicherungsbestätigung ist nicht bei allen Fahrerlaubnisbehören kostenlos.
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 12:51
von füchslein
Versicherungsbestätigung????
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 16:38
von MorkvomOrk
Ich denke matchbox meinte den Dateiauszug, welcher als Bestätigung für den Kfz-Versicherer benötigt wird
