Hallo Profis,
kurz eine Frage. Meine Schwiegermutter hat noch einen alten FS.
Ausgestellt am 24.4.52 auf die Klasse vier und der Klasse 2 mit der Einschränkung nur Züge mit Anhänger bis bbH bis 20 km/h zu führen.
Was könnte/dürfte sie alles heute fahren (mit bzw. ohne Umtausch)
Danke für alle Antworten
Uralt-Führerschein
- Reichert, Karl-Heinz
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Mi 13. Nov 2002, 16:21
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
- Fraggle
- Einsteiger
- Beiträge: 384
- Registriert: Mi 24. Jul 2002, 10:48
- Wohnort: Südpfalz
Hallo,
nachdem die Omi die Klasse 4 am 24.04.1952 also vor dem Stichtag 01.12.1954 erworben hat, ist Sie berechtigt, (nach der Umstellung/Umtausch) Kraftfahrzeuge der Klasse A unbeschränkt, B, M, L zu fahren.
Sie darf also einen PKW bis 3,5 t sowie Motorrad fahren. Um etwaige Probleme hinsichtlich einer Verkehrskontrolle zu vermeiden würde ich empfehlen, den alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein zu tauschen.
nachdem die Omi die Klasse 4 am 24.04.1952 also vor dem Stichtag 01.12.1954 erworben hat, ist Sie berechtigt, (nach der Umstellung/Umtausch) Kraftfahrzeuge der Klasse A unbeschränkt, B, M, L zu fahren.
Sie darf also einen PKW bis 3,5 t sowie Motorrad fahren. Um etwaige Probleme hinsichtlich einer Verkehrskontrolle zu vermeiden würde ich empfehlen, den alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein zu tauschen.
=Sie müssen nicht verrückt sein um bei uns zu arbeiten. Es erleichtert Ihren Alltag jedoch ungemein=
- MorkvomOrk
- Forums-Methusalem
- Beiträge: 4168
- Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
- Wohnort: Mainfranken, Bayern
- Reichert, Karl-Heinz
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 64
- Registriert: Mi 13. Nov 2002, 16:21
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Ur-Alt-FS
Hallo Leute,
danke für die schnelle Antwort.
Ist ja Wahnsinn !!
danke für die schnelle Antwort.
Ist ja Wahnsinn !!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste