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Uralt-Führerschein

Verfasst: Mi 25. Mai 2005, 16:25
von Reichert, Karl-Heinz
Hallo Profis,

kurz eine Frage. Meine Schwiegermutter hat noch einen alten FS.
Ausgestellt am 24.4.52 auf die Klasse vier und der Klasse 2 mit der Einschränkung nur Züge mit Anhänger bis bbH bis 20 km/h zu führen.
Was könnte/dürfte sie alles heute fahren (mit bzw. ohne Umtausch)

Danke für alle Antworten

Verfasst: Do 2. Jun 2005, 12:03
von Fraggle
Hallo,

nachdem die Omi die Klasse 4 am 24.04.1952 also vor dem Stichtag 01.12.1954 erworben hat, ist Sie berechtigt, (nach der Umstellung/Umtausch) Kraftfahrzeuge der Klasse A unbeschränkt, B, M, L zu fahren.

Sie darf also einen PKW bis 3,5 t sowie Motorrad fahren. Um etwaige Probleme hinsichtlich einer Verkehrskontrolle zu vermeiden würde ich empfehlen, den alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein zu tauschen.

Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 03:45
von MorkvomOrk
ohne Umtausch:
PKW bis 700 ccm
Krafträder bis 250 ccm
landwirtschaftl. ZGM mit Anhänger (20 km/h)

mit Umtausch:
- Klassen B,M,L,S
- Klasse A

Ur-Alt-FS

Verfasst: Fr 3. Jun 2005, 10:01
von Reichert, Karl-Heinz
Hallo Leute,

danke für die schnelle Antwort.
Ist ja Wahnsinn !!